„Wohlstand“ ist ein Begriff, der stark gesellschaftlich „vordefiniert“ ist, und zwar in einer Weise, die das Wohlergehen der Menschen auf den individuellen Besitz von (möglichst vielen) Gütern verengt. Wenn wir den Wohlstandsbegriff zu Recht nicht denen überlassen wollen, die ein so enges Verständnis haben, dann sollten wir uns größere definitorische Mühe geben und den Leuten deutlicher und recht konkret unser abweichenden Verständnis erläutern. Dies ist umso dringlicher, als dass der Begriff „Wohlstand“ über 50 Mal im Programmentwurf auftaucht.
Antrag EP-Kapitel: | A – Was Wohlstand schützt |
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Antragsteller*in: | Joachim Denkinger (KV Berlin-Mitte) und 62 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 46%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-W-01-031 |
Eingereicht: | 10.10.2023, 17:35 |