Die Formulierung "ihrer Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsstandards" setzt keine verbindlichen Ziele. Auch repressive Diktaturen oder autokratische Systeme haben vielleicht für sich Standards gesetzt. Unsere Änderung zeigt, dass wir an alle Partner*innen die gleichen Mindestansprüche setzen, die international anerkannt sind. Jeweils unterschiedliche Ziele bzw. Standards, die hinter den SDGs und/oder der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zurückfallen, halten wir für unzureichend.
Antrag EP-Kapitel: | A – Was Wohlstand schützt |
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Antragsteller*in: | KV Gelsenkirchen (dort beschlossen am: 10.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 11.10.2023, 08:37 |