Die Formulierung "ihrer Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsstandards" setzt keine verbindlichen Ziele. Auch repressive Diktaturen oder autokratische Systeme haben vielleicht für sich Standards gesetzt. Unsere Änderung zeigt, dass wir an alle Partner*innen die gleichen Mindestansprüche setzen, die international anerkannt sind. Jeweils unterschiedliche Ziele bzw. Standards, die hinter den SDGs und/oder der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zurückfallen, halten wir für unzureichend.
| Antrag EP-Kapitel: | A – Was Wohlstand schützt | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Gelsenkirchen (dort beschlossen am: 10.10.2023) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Angelegt: | 11.10.2023, 08:37 | 
