Philipp Bruck legte auf der BDK im November 2019 den Antrag „Klimaziele ernst nehmen, Agrarwende ermöglichen: mehr Pflanzen auf die Teller!" für die Förderung des Veganismus vor. Dieser Antrag wurde bei nur einer Gegenstimme angenommen und sah unter anderem vor, „eine EU-weite Definition von ”vegetarisch” und ”vegan” festzulegen“.
Dies kann durch die Einführung eines einheitlichen Vegan-Siegels geschehen. Bislang gibt es drei große Vegan-Label, die unterschiedliche Anforderungen an die Hersteller*innen stellen. Im Hinblick darauf, dass die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels von Paris nur mit einer deutlichen Attraktivierung, Förderung und Sichtbarkeit pflanzlicher Produkte gelingen kann (siehe: https://antraege.gruene.de/44bdk/Klimaziele_ernst_nehmen_Agrarwende_ermoeglichen_mehr_Pflanzen_auf_die-50071), sollte ein einheitliches Vegan-Siegel auf europäischer Ebene eingeführt werden. Dieses sollte auf einer rechtsverbindlichen Definition von „vegan“ und „vegetarisch“ beruhen, um für Verbraucher*innen klar verständlich zu sein. Um dabei die Interessen von Veganer*innen zu hören, muss das Label in Absprache mit veganen Betrieben, Verbänden und Organisationen definiert, entwickelt und beworben werden.