Im Europawahlprogramm sind primär Aktionen auf EU-Ebene, also die Durchsetzung, nicht die Umsetzung von EU-Recht, zu nennen. Da die dritte und letzte Bewirtschaftungsperiode der WRRL bis 2027 (in der nächsten Legislatur) läuft, ist ein Bekenntnis für den Zeitraum danach sinnvoll.
Antrag EP-Kapitel: | A – Was Wohlstand schützt |
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Antragsteller*in: | Raphael Weyland (KV Hamburg-Nord) und 55 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 46%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-W-01-1044 |
Eingereicht: | 12.10.2023, 20:23 |