Mit der FFH- und Vogelschutzrichtlinie haben wir bewährtes EU-Naturschutzrecht. Leider erfolgten zuletzt verstärkt Ausnahmen der in den EU-Naturschutzrichtlinien vorgesehenen Schutzstandards durch andere Gesetze, einem weiteren Aushölen ist entgegenzutreten. Was den Artenschutz angeht, wollen wir klarstellen, dass die begonnene Diskussion über ein mögliches De-Listing z.B. des Wolfes anhand wissenschaftlicher Kriterien geführt wird.
Antrag EP-Kapitel: | A – Was Wohlstand schützt |
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Antragsteller*in: | Raphael Weyland (KV Hamburg-Nord) und 56 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 51%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 14.10.2023, 16:14 |