Bisher fehlt ein Passus zur Umwelthaftungsrichtlinie/Umweltschadensrecht (dieser könnte auch im Zusammenhang mit einem etwaigen Absatz zum Umweltstrafrecht erfolgen, da beides horizontale Umweltgesetzgebung ist). Die EU-Kommission hat in der laufenden Legislatur einen Fitness Check der bestehenden Umwelthaftungsrichtlinie durchgeführt, aber noch keine Entscheidung getroffen, ob eine gesetzliche Anpassung erfolgen soll. Fallstudien für den Fitness Check, etwa zum Gerichtsverfahren "Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt", zeigen, dass die geltende Rechtslage unzulänglich ist, um Umweltschäden effektiv zu vermeiden.
Antrag EP-Kapitel: | A – Was Wohlstand schützt |
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Antragsteller*in: | Raphael Weyland (KV Hamburg-Nord) und 54 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 47%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 14.10.2023, 16:25 |