Die Berichte des Weltklimarats (IPCC) machen deutlich, dass eine Erreichung des 1,5-Grad-Ziels nur durch eine Kombination von drastischen Emissionsreduktionen mit großskalierter CO2-Entnahme aus der Atmosphäre (Carbon Dioxide Removal, CDR) sowie Anwendungen von CO2-Speicherung und Nutzung (Carbon Capture and Storage / Usage, CCS/U) möglich ist. Wer beispielsweise die Zementproduktion oder andere emissionsintensive Industrien dekarbonisieren möchte, kommt um technologische Ansätze nicht herum.
Daher ist es zu begrüßen, dass der Bundesvorstand im Programmentwurf die dafür notwendigen Rahmenbedingungen aufgreift. CCS sollte in der Industrie nur für unvermeidbare Emissionen genutzt und gefördert werden, sodass die konventionelle Prozessdekarbonisierung nicht gebremst wird. In einigen europäischen Nachbarstaaten wird bereits die Infrastruktur für gasförmigen CO2-Transport und -Speicherung vorbereitet. Die ausschließliche Speicherung von mineralisiertem CO2 wird nicht ausreichen, um effektive Dekarbonisierung zu erreichen. Zugleich bietet gebundener Kohlenstoff andere Anwendungsmöglichkeiten, deshalb plädieren wir dafür, beides in den Programmtext aufzunehmen.
Darüber hinaus sollten die Potenziale für CCU-Anwendungen vor dem Gesichtspunkt kreislaufwirtschaftlicher Möglichkeiten stärker betont werden. Die bereits bestehenden EU-Fördermöglichkeiten sowie die aktuellen Debatten im Hinblick auf den Net-Zero Industry Act (NZIA) und der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP), ehemals „Souveränitätsfonds“, wo CCS/U jeweils hervorgehoben wird, sollten entsprechend berücksichtigt werden. Nicht zuletzt ist eine breite gesellschaftliche Debatte notwendig, um akzeptierte Projekte anzustoßen.
Die kommende Europawahl bietet die große Möglichkeit, die europäische Regulatorik rund um Carbon Management (Sammelbegriff zu möglichen Reduktions-, Speicherungs- oder Wiederverwendungspotenzialen von CO2) mit zu gestalten und Rahmenbedingungen für die europäische Forschung und Entwicklung innovativer Klimaschutztechnologien zu schaffen. Deshalb sollten wir das Momentum nutzen und auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse, mit ökologischer Achtsamkeit und einem konstruktiven Dialog den Klimaschutz voranbringen.
Bereits auf der letzten BDK im Oktober 2023 wurde im Beschluss „Klimakrise als Menschheitsaufgabe: für Klimaschutz, für Freiheit" der folgende Absatz aufgenommen (siehe Zeile 538-540): „Wir erarbeiten eine Langfriststrategie zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen, für nachhaltige Negativemissionen und klimaneutrale Kohlenstoffkreisläufe. Dazu unterstützen wir die Erforschung natürlicher und Entwicklung technischer Prozesse.“ Der vorliegende Änderungsantrag greift diesen Passus auf und ergänzt die Formulierung im Programmentwurf um wissenschaftlich-fundierte Aspekte und Details.