Es ist zwingend, dass wir bei der Datenverfügbarkeit in Europa besser werden, um als Standort wettbewerbsfähig zu sein. Das gilt nicht nur für nicht-personenbezogene Daten, sondern für Daten generell. Es ist offenkundig, dass für das Teilen und die Bereitstellung personenbezogener Daten andere Regeln gelten als für nicht-personenbezogene Daten. Wir sollten aber nicht grundsätzlich nur die Verfügbarkeit von nicht-personenbezogenen Daten verbessern, sondern auch Wege finden, wie wir auch in Europa in Bereichen mit vielen personenbezogenen Daten die Chancen für Forschung, Wirtschaft und Wertschöpfung zu realisieren. Dazu gibt es bereits viele bestehende Möglichkeiten wie Pseudonomisierung, Datentreuhänder und andere.
Antrag EP-Kapitel: | A – Was Wohlstand schützt |
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Antragsteller*in: | Anna Christmann (KV Stuttgart) und 83 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 23%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 16.10.2023, 16:57 |