Heute sind für viele grundlegende digitale Dienstleistungen Nutzer*innenkonten notwendig (z.B. Microsoft-Konto, AppStores). Der sachliche Grund dafür ist lediglich die Profilbildung. Diesen Grund halten wir für unangemessen, eine anonyme Nutzung sollte, sofern die Dienstleistung auch anonym erbracht werden kann, möglich bleiben.
Antrag EP-Kapitel: | A – Was Wohlstand schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Digitales und Medien (dort beschlossen am: 11.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 16.10.2023, 17:34 |