Im Zuge des deutschen Kohleausstiegsgesetz wurden durch die Verpflichtungen aus dem Energiechartavertrag sogenannte Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe an Kohlekonzerne wie RWE oder die LEAG gezahlt. Durch den europäischen Ausstieg aus dem Energiechartavertrag sind diese Zahlungen nun nicht mehr notwendig. Für bestehende Ansprüche sollten daher rechtliche Wege geprüft werden, diese auszusetzen. Neue Ansprüche auf Entschädigungszahlungen dürfen insbesondere in den europäischen Ländern, die den politischen Beschluss eines Kohleausstiegs noch vor sich haben, auf keinen Fall festgeschrieben werden. Das dringend benötigte Geld für die Transformation sollte bei den Bedürftigen vor Ort ankommen und nicht in den Taschen irgendwelcher Aktionäre landen.
Antrag EP-Kapitel: | A – Was Wohlstand schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Energie (dort beschlossen am: 13.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 17.10.2023, 17:14 |