Auch wenn es oft als nachhaltig verkauft wird, ist die Verbrennung von Holz von der Feinstaubbelastung mit der von Braunkohle vergleichbar. Daher sollten wir die Brennstoffe in der Hinsicht auch äquivalent behandeln und den Rahmen der Holzverbrennung für die Wärmeversorgung etc. auf ein sinnvolles Mindestmaß begrenzen.
Antrag EP-Kapitel: | A – Was Wohlstand schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Energie (dort beschlossen am: 13.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 17.10.2023, 17:52 |