Um die Reparatur gegenüber dem Neukauf von Produkten zu stärken, muss sie die attraktivere (ökonomische) Lösung sein.
Die Pflicht zur alleinigen Bereitstellung einer Reparatur wird nicht genügen, wenn es für den Verbraucher kostengünstiger ist, ein neues Gerät bereitgestellt zu bekommen (und oft schneller). Der Right2Repair Vorschlag sieht vor, dass wenn ein neues Ersatzprodukt günstiger als die Reparatur ist, kann der Kunde wählen. Hier sollten finanzielle Anreize durch MS (z.B. Repairvoucher, MwSt-Senkung für Reparaturdienste) die Reparatur günstiger machen.
Die “Vermeidung” wurde hier noch nicht oft angesprochen. Hier sind zwei Ideen relevant: "Leasing & Rental" und "Sharing Economy", um unseren Ressourcenhunger zu vermindern. Europa muss dies attraktiv gestalten, unterstützen, bewerben und neue Geschäftsmöglichkeiten aufzeigen.
“Leasing & Rental” ist eng mit “Sharing Economy” verknüpft. In diesem Fall, ist ersteres eine professionelle Aktivität (und nicht aufs Teilen konzentriert) und letzteres ist eine peer-to-peer Aktivität (aufs Teilen konzentriert). Produzenten und professionelle Verkäufer sollten vermehrt Produkte als Service anbieten. Die Leistung und Zeit sollten bezahlt werden und wie bisher der Erwerb eines Produktes. Hier sollte Europa den Rahmen setzen und Anreize schaffen.
Beim Thema “Sharing Economy” für Produkte geht es auch um Ressourcenschonung durch mehr kollektive Nutzung von weniger regelmäßig genutzten Produkten, als durch individuelle Nutzung von privatem Eigentum. Hier geht es um solidarisches und nicht profitorientiertes Teilen. Europa sollte den Rahmen setzen mit angepassten Regeln im Produktrecht (z.B. Abgrenzung zu professionellen Dienstleistungen), im Verbraucherschutz (z.B. Haftung, Vertragsbedingungen) oder im Steuerrecht (z.B. Steuergrenzen).
Kommentar bezüglich Ecodesign und Right2Repair: Ein Problem wird sein, dass nur 9 Produktgruppen (abgedeckt durch Ökodesign KOM Verordnungen) im Anhang II gelistet sind. Um dieses Prinzip möglichst für ALLE Produkte einzuführen, müssen über Ökodesign neue energie- und materialintensive Produktgruppen bewertet werden!
Eine Obhutspflicht zur Erhaltung der Funktionalität eines Produktes ist bereits im deutschen KrWG festgehalten. Das Zerstören einwandfreier Neuware sollte verboten werden - auch, wenn die Produkte "recycelt" werden. Hier sollte es auch keine Unterschiede zwischen Produktgruppen geben. Sowohl das Zerstören von Textilien als auch das Zerstören von Elektronikgeräten etc. ist nicht akzeptabel und geht mit erheblichen Umweltauswirkungen dieser Produkte in der Produktion einher.