In dem Programm findet sich wenig über internationale Umweltabkommen. Im Abschnitt „Umwelt schützen“ kann man daher diesen Aspekt verstärkt einbringen. Bspw. die INC-1 Vorbereitungen für ein globales Plastikabkommen sind immens wichtig und dies gilt auch für alle grenzüberschreitende volatile Schadstoffe (siehe auch FCKWs im Montreal-Abkommen oder die Stoffgruppe PFAS). Die Gefahren die in Europa erkannt worden sind, sind häufig auch international relevant. Neue Gefahrenklassen können beispielsweise in das GHS der UN aufgenommen werden. Durch internationale Zusammenarbeit können schneller globale Gefahren gebannt werden. Ein weiterer Aspekt ist, dass nachhaltige Produkte international in Konkurrenz stehen und ökonomisch benachteiligt werden könnten, wodurch sie weniger gefragt werden. Die EU sollte auch Kooperationen anstrengen um dieses nachhaltige Ökodesign, gestärkt durch entsprechende Vorschläge innerhalb der EU, zum weltweiten Erfolgsmodell und Standard zu machen, da schließlich diese Produkte weltweit gehandelt werden. Dies soll darüber hinaus gehen wie bisherigen Initiativen wie die Global Circular Economy Alliance, Freihandelsankommen und bilaterale Prozesse sowie finanzielle Förderungsinstrumente, die teilweise weniger verbindlich oder weniger ambitioniert sind.
Dieser neue Absatz kann mit den Änderungsantrag #35 der BAG Ökologie kombiniert werden, den wir unterstützen.