Die Satzung regelt bislang lediglich, dass auf Bundesebene Mandatsträger*innenbeiträge geleistet werden müssen. Die Ausgestaltung muss weiter konkretisiert werden, um diese Regelung in der täglichen Arbeit bestmöglich umsetzen zu können.
Die vorgeschlagene Satzungsanpassung beseitigt diese existierenden Unklarheiten und setzt einen klaren Handlungsrahmen. Innerhalb dieses Handlungsrahmens soll die Höhe der Beiträge durch den Bundesfinanzrat festgelegt werden. Denn der Bundesfinanzrat ist das wichtigste Finanzgremium der Partei, bestehend aus Landesschatzmeister*innen und sachverständigen Mitgliedern aller Landesverbände. Durch diese hohe Fach- und Regionalkompetenz kann der Bundesfinanzrat die finanziellen Bedarfe der Partei am besten einschätzen und in ihrem Sinne handeln.