Es geht in diesem Änderungantrag nur um den Zusatz *sowie den Kinderfreibetrags*: Die Vereinbarkeit von Familie und Politik ist ein zentrales politisches Ziel von Bündnis 90/Die Grünen. Der so genannte Kinderfreibetrag (der auch für pflegende Anghörige gilt) ist ein wichtiges Element, um diese Vereinbarkeit zu ermöglichen. Deswegen sollten wir seinen Fortbestand in der Satzung verankern.
Basiert auf dem Änderungsantrag: | S-14 zu § 7 Abs. 3, § 20 Abs. 2, Mandatsträger*innenbeiträge |
---|---|
Antragsteller*in: | Hannah Neumann (KV Berlin-Lichtenberg) und 64 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 82%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.10.2024, 12:20 |