Antrag: | Den Verkehrssektor nicht aus der Verantwortung lassen - Verkehrswende jetzt! (V-28, V-29, V-46 geeint) |
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Antragsteller*in: | Winfried Hermann (KV Stuttgart) und 59 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch neuen Text VR-03/01 NEU |
Eingereicht: | 24.10.2024, 10:59 |
VR-03-028: Den Verkehrssektor nicht aus der Verantwortung lassen - Verkehrswende jetzt! (V-28, V-29, V-46 geeint)
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 28 bis 42:
- die Rücknahme der Novellierung des Klimaschutzgesetz,
- die Feststellung eines Handlungsbedarfs wegen Verfehlung der Sektorenziele im Bereich Verkehr,
- die Einführung eines Tempolimit von mindestens 120 km/h auf deutschen Autobahnen,
- Tempo 30 – Zonen flächendeckend innerorts mit der Möglichkeit einer Ausnahme für sicher ausgebaute Durchgangsstraßen,
- den nachhaltigen und umgehenden Ausbau des ÖPNV,
- die notwendigen Investitionen in die Erhaltung der Bahninfrastruktur,
- den Erhalt des 49-Euro-Tickets mit einer deutlich preiswerteren Erweiterung für Menschen mit geringem Einkommen,
- die Feststellung eines Handlungsbedarfs bei Verfehlung der Sektorziele im Bereich Verkehr,
- die Einführung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen,
- Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts mit der Möglichkeit einer Ausnahme für sicher ausgebaute Durchgangsstraßen,
- der nachhaltige und umgehende Ausbau des ÖPNV auch durch zusätzliche Regionalisierungsmittel,
- die notwendigen Investitionen in die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere auch der Schiene, durch Einführung eines Infrastrukturfonds,
- der Erhalt des Deutschlandtickets inklusive der Angebote für Menschen mit geringem Einkommen sowie für Schüler*innen und Studierende,
- eine kritische Überprüfung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans und
den Ausbaustoppeine Neubewertung der Neu- und Ausbauprojekte im Bereich des Autobahn- und Bundesstraßennetzes zugunsten der Sanierung unserer Verkehrsinfrastruktur unter Berücksichtigung der klimapolitischen Ziele und der angespannten Haushaltslage,
- bessere Alternativen zu Kurzstreckenflügen.
- höhere Besteuerung von Kurzstreckenflügen.
weitere Antragsteller*innen
Von Zeile 28 bis 42:
- die Rücknahme der Novellierung des Klimaschutzgesetz,
- die Feststellung eines Handlungsbedarfs wegen Verfehlung der Sektorenziele im Bereich Verkehr,
- die Einführung eines Tempolimit von mindestens 120 km/h auf deutschen Autobahnen,
- Tempo 30 – Zonen flächendeckend innerorts mit der Möglichkeit einer Ausnahme für sicher ausgebaute Durchgangsstraßen,
- den nachhaltigen und umgehenden Ausbau des ÖPNV,
- die notwendigen Investitionen in die Erhaltung der Bahninfrastruktur,
- den Erhalt des 49-Euro-Tickets mit einer deutlich preiswerteren Erweiterung für Menschen mit geringem Einkommen,
- die Feststellung eines Handlungsbedarfs bei Verfehlung der Sektorziele im Bereich Verkehr,
- die Einführung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen,
- Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts mit der Möglichkeit einer Ausnahme für sicher ausgebaute Durchgangsstraßen,
- der nachhaltige und umgehende Ausbau des ÖPNV auch durch zusätzliche Regionalisierungsmittel,
- die notwendigen Investitionen in die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere auch der Schiene, durch Einführung eines Infrastrukturfonds,
- der Erhalt des Deutschlandtickets inklusive der Angebote für Menschen mit geringem Einkommen sowie für Schüler*innen und Studierende,
- eine kritische Überprüfung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans und
den Ausbaustoppeine Neubewertung der Neu- und Ausbauprojekte im Bereich des Autobahn- und Bundesstraßennetzes zugunsten der Sanierung unserer Verkehrsinfrastruktur unter Berücksichtigung der klimapolitischen Ziele und der angespannten Haushaltslage,
- eine kritische Überprüfung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans und
- bessere Alternativen zu Kurzstreckenflügen.
- höhere Besteuerung von Kurzstreckenflügen.