Korrektur der Jahreszahl, ab der frühestens Naßnahmen ergriffen werden müssen und präzisere Erklärung
Quelle zum Expert*innenrat: https://www.klimareporter.de/deutschland/doch-nicht-auf-kurs
Antrag: | Den Verkehrssektor nicht aus der Verantwortung lassen - Verkehrswende jetzt! (V-28, V-29, V-46 geeint) |
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Antragsteller*in: | Jan Schmid (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg) und 76 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 43%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.10.2024, 20:27 |
dann eine Verpflichtung zum Eingreifen, wenn die Klimaziele zwei Jahre in Folge gerissen werden. Das ist frühestens 20265 der Fall, da die Bundesregierung nach Überprüfung des Expert*innenrates für Klimafragen die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2024 verfehlt hat. Die aktuelle Bundesregierung ist somit auf Basis dieses Klimaschutzgesetzes ein für alle Mal aus der Verantwortung entlassen, da sie vor der Bundestagswahl 2025 nicht mehr zu Maßnahmen verpflichtet werden kann. Werden die Klimaziele gerissen, sind einzelne Sektoren in Zukunft außerdem grundsätzlich nicht mehr verbindlich dazu verpflichtet
das wurde am gleichen Tag verkündet, als der Verkehrsminister vom Expertenrat für Klimafragen eine erneute massive Zielverfehlung bescheinigt bekommen hat.Die Reform des Klimaschutzgesetzes reduziert den Druck für Klimaschutz im Verkehr gänzlich. Der Verkehrssektor ist auch der Grund, warum Deutschland die Ziele der
Der Verkehrssektor muss endlich einen Teil zum Klimaschutz beitragen und als
Mitglied der Bundesregierung ist es unsere Pflicht als Bündnis 90/ Die Grünen
dies einzufordern. Zuletzt war die Bundesregierung, und insbesondere der
Verkehrsminister, dazu verurteilt worden, ein ausreichendes Sofortprogramm im
Verkehr vorzulegen. Durch die Änderung des Klimaschutzgesetzes wurde diesem
Urteil nun die Rechtsgrundlage entzogen. Für die FDP mag das ein Erfolg sein,
für den Klimaschutz ist es ein herber Rückschlag.
Die Reform des Klimaschutzgesetzes ist eine Verschlechterung für den Klimaschutz
und insbesondere die Aufweichung der Sektorziele fällt sogar noch hinter die
Vorgaben der Großen Koalition aus CDU und SPD zurück. In Zukunft besteht nur
dann eine Verpflichtung zum Eingreifen, wenn die Klimaziele zwei Jahre in Folge
gerissen werden. Das ist frühestens 20265 der Fall, da die Bundesregierung nach Überprüfung des Expert*innenrates für Klimafragen die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2024 verfehlt hat. Die aktuelle Bundesregierung
ist somit auf Basis dieses Klimaschutzgesetzes ein für alle Mal aus der
Verantwortung entlassen, da sie vor der Bundestagswahl 2025 nicht mehr zu Maßnahmen verpflichtet werden kann. Werden die Klimaziele gerissen, sind einzelne Sektoren
in Zukunft außerdem grundsätzlich nicht mehr verbindlich dazu verpflichtet
nachzusteuern, auch wenn sie als Ursache des Problems identifiziert wurden. All
das wurde am gleichen Tag verkündet, als der Verkehrsminister vom Expertenrat
für Klimafragen eine erneute massive Zielverfehlung bescheinigt bekommen hat.Die Reform des Klimaschutzgesetzes reduziert den Druck für Klimaschutz im Verkehr gänzlich.
Der Verkehrssektor ist auch der Grund, warum Deutschland die Ziele der
europäischen Lastenteilungsverordnung aller Voraussicht nach nicht einhalten
wird. Tritt das ein, werden Zahlungen in Milliardenhöhe an Mitgliedstaaten
fällig, die ihre Klimapolitik im Griff haben.
Das ist so nicht hinnehmbar. Wir fordern eine Verkehrswende, die ihren Namen
auch verdient, und zwar jetzt, während der grünen Regierungsbeteiligung!
Wir fordern die grüne Fraktion im Bundestag und die grünen Regierungsmitglieder
auf, sich in
den verbleibenden Monaten der Regierungsarbeit einzusetzen für
Auch klimaschädliche Subventionen wie das Dienstwagen- oder Diesel-Privileg
könnten in
wenigen Monaten abgeschafft werden.
Zur politischen Unterstützung schlagen wir vor, einen öffentlichen
„Verkehrskongress“ mit dem Thema #Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz durch
Tempolimit und Ausbau des ÖPNV# zu organisieren.
Wir Grüne stehen für einen echten, verantwortungsbewussten Klimaschutz. Wir
schieben keine Verantwortung vor uns her und wir wollen unsere Bringschuld
gegenüber zukünftigen Generationen erfüllen. Das müssen wir nun auch konsequent
so in der Bundesregierung handhaben.
Korrektur der Jahreszahl, ab der frühestens Naßnahmen ergriffen werden müssen und präzisere Erklärung
Quelle zum Expert*innenrat: https://www.klimareporter.de/deutschland/doch-nicht-auf-kurs