Auszüge aus dem Grundsatzprogramm:
(8) Das Wissen um die planetaren Grenzen ist Leitlinie unserer Politik. Die Menschheit überschreitet derzeit durch ihr Handeln die ökologischen Belastungsgrenzen in Bereichen wie Artenvielfalt, Klimaerhitzung oder Meeresversauerung und gefährdet so die Stabilität der Ökosysteme und die Lebensgrundlagen der Menschen. Es ist unsere Aufgabe, uns durch sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Fortschritt zum Wohle der Menschen so nachhaltig weiterzuentwickeln, dass wir unsere Lebensgrundlagen bewahren.
(11) Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt. Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ist auch die ökologische Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Es ist unsere Verpflichtung, nachfolgenden Generationen faire Handlungsspielräume und Entscheidungsfreiheiten zu ermöglichen.
(80) Die öffentliche Förderung der einzelnen Verkehrsmittel ist in Zukunft am ökologischen Fußabdruck auszurichten. Zugleich müssen die einzelnen Verkehrsträger für ihre jeweiligen Umweltkosten aufkommen. Statt immer neue Straßen und Autobahnen braucht das Land eine moderne und flächendeckende Infrastruktur für Schienen- und öffentlichen Nahverkehr. Das heißt auch, dass vorhandene Straßeninfrastruktur neu und vernetzt genutzt werden kann. Attraktive Angebote führen zu einer Verkehrsverlagerung. Es gilt das Prinzip: Schiene, Radfahren und Zufußgehen stärken, Straßen- und Luftverkehr dekarbonisieren