Antrag: | Den Verkehrssektor nicht aus der Verantwortung lassen - Verkehrswende jetzt! (V-28, V-29, V-46 geeint) |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND (dort beschlossen am: 25.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2024, 11:50 |
VR-03-028-3: Den Verkehrssektor nicht aus der Verantwortung lassen - Verkehrswende jetzt! (V-28, V-29, V-46 geeint)
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 28 bis 42:
- die Rücknahme der Novellierung des Klimaschutzgesetz,
- ein Klimaschutzgesetz, das den Handlungsbedarf aller Sektoren verpflichtend anerkennt und fehlende Erreichung der Ziele einzelner Sektoren wirksam sanktioniert ,
- die Feststellung eines Handlungsbedarfs wegen Verfehlung der Sektorenziele im Bereich Verkehr
, sowie für die Zukunft die Anpassung auf ein Budget entsprechend des Pariser Klimaschutzabkommens,
- die Einführung eines Tempolimit von
mindestens 120 km/h auf deutschen Autobahnen, sowie die Einführung von maximal 80 km/h auf Landstraßen,
- Tempo 30 – Zonen flächendeckend innerorts
mit der Möglichkeit einer Ausnahme für sicher ausgebaute Durchgangsstraßen,
- den nachhaltigen und umgehenden Ausbau des
ÖPNV,ÖPV, sowohl für Fern- als auch für Nahverkehr - die Mittel für Bundesfernstraßenausbau sollen umgeschichtet und für Schieneninfrastrukturinvestitionen eingesetzt werden,
- einen Ausbau- und Modernisierungspakt, der Länder und Kommunen ernsthaft in die Lage versetzt den ÖPNV massiv auszuweiten und eine Mobilitätsgarantie deutschlandweit einzuführen, die mindestens einen Stundentakt in jedem Dorf vorsieht. Dafür soll es Vereinbarungen mit Ländern über die Verdreifachung der ÖPNV Nutzung geben, die sowohl eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel von mindestens 5% als auch eine verpflichtende angemessene finanzielle Eigenbeteiligung der Länder vorsehen,
- die notwendigen Investitionen in die Erhaltung der Bahninfrastruktur
, sowie die flächendeckende und auf eine Verdreifachung der Fahrgastzahlen ausgerichtete Umsetzung des Deutschlandtakts mit einem Zeithorizont bis 2040 ,
- den Erhalt des 49-Euro-Tickets
mit einer deutlich preiswerteren Erweiterung und ein kostenloses Angebot für Schüler*innen, Studierende, Azubis, Menschen mit geringem Einkommen und Rentner*innen,,
eine kritische Überprüfung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans und den Ausbaustopp des Autobahn- und Bundesstraßennetzes unter Berücksichtigung der klimapolitischen Ziele und der angespannten Haushaltslage,
- die im Koalitionsvertrag vereinbarte kritische Überprüfung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans auf Grundlage der Klimaziele und den Ausbaustopp des Autobahn- und Bundesstraßennetzes,
höhere BesteuerungVerbot von Kurzstreckenflügen.,
- die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen wie dem Dienstwagen- oder Diesel-Privileg unter Berücksichtigung aller möglichen sozialen Folgen, welche aufgefangen werden sollen.
Von Zeile 28 bis 42:
- die Rücknahme der Novellierung des Klimaschutzgesetz,
- ein Klimaschutzgesetz, das den Handlungsbedarf aller Sektoren verpflichtend anerkennt und fehlende Erreichung der Ziele einzelner Sektoren wirksam sanktioniert ,
- die Feststellung eines Handlungsbedarfs wegen Verfehlung der Sektorenziele im Bereich Verkehr
,sowie für die Zukunft die Anpassung auf ein Budget entsprechend des Pariser Klimaschutzabkommens,
- die Einführung eines Tempolimit von
mindestens120 km/h auf deutschen Autobahnen,sowie die Einführung von maximal 80 km/h auf Landstraßen,
- Tempo 30 – Zonen flächendeckend innerorts
mit der Möglichkeit einer Ausnahme für sicher ausgebaute Durchgangsstraßen,
- den nachhaltigen und umgehenden Ausbau des
ÖPNV,ÖPV, sowohl für Fern- als auch für Nahverkehr - die Mittel für Bundesfernstraßenausbau sollen umgeschichtet und für Schieneninfrastrukturinvestitionen eingesetzt werden,
- einen Ausbau- und Modernisierungspakt, der Länder und Kommunen ernsthaft in die Lage versetzt den ÖPNV massiv auszuweiten und eine Mobilitätsgarantie deutschlandweit einzuführen, die mindestens einen Stundentakt in jedem Dorf vorsieht. Dafür soll es Vereinbarungen mit Ländern über die Verdreifachung der ÖPNV Nutzung geben, die sowohl eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel von mindestens 5% als auch eine verpflichtende angemessene finanzielle Eigenbeteiligung der Länder vorsehen,
- die notwendigen Investitionen in die Erhaltung der Bahninfrastruktur
,sowie die flächendeckende und auf eine Verdreifachung der Fahrgastzahlen ausgerichtete Umsetzung des Deutschlandtakts mit einem Zeithorizont bis 2040 ,
- den Erhalt des 49-Euro-Tickets
mit einer deutlich preiswerteren Erweiterungund ein kostenloses Angebot für Schüler*innen, Studierende, Azubis, Menschen mit geringem Einkommen und Rentner*innen,,
eine kritische Überprüfung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans und den Ausbaustopp des Autobahn- und Bundesstraßennetzes unter Berücksichtigung der klimapolitischen Ziele und der angespannten Haushaltslage,
- die im Koalitionsvertrag vereinbarte kritische Überprüfung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans auf Grundlage der Klimaziele und den Ausbaustopp des Autobahn- und Bundesstraßennetzes,
höhere BesteuerungVerbot von Kurzstreckenflügen.,
- die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen wie dem Dienstwagen- oder Diesel-Privileg unter Berücksichtigung aller möglichen sozialen Folgen, welche aufgefangen werden sollen.