Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung, Statute und Ordnungen (wird aufrgund der aktuellen politischen Lage nicht mehr behandelt) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.09.2024, 12:35 |
Frauenstatut, Präambel und Geltung
Satzungstext
I. Präambel
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik ist ein politisches
Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Mindestquotierung von Ämtern und Mandaten
ist eines der Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Von dem Begriff "Frauen"
werden alle erfasst, die sich selbst so definieren.
Ebenso wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist die Anerkennung
geschlechtlicher Vielfalt ein Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Trans*, inter und
nicht-binäre Menschen sollen in unserer Partei gleichberechtigte Teilhabe
erhalten. Alle Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, dieses Ziel zu
achten und zu stärken.
...
III: Geltung § 10 Geltung des Frauenstatuts:
(1) Das Frauenstatut ist Bestandteil der Satzung des Bundesverbandes von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.