Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung, Statute und Ordnungen (wird aufrgund der aktuellen politischen Lage nicht mehr behandelt) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.09.2024, 11:06 |
§ 17 Abs. 5 Bundesvorstand, Amt und Mandat
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Satzungstext
(5) Im Bundesvorstand dürfen nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder
Abgeordnete sein. Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen nicht
Fraktionsvorsitzende im Bundestag, in einem Landtag, im Europäischen Parlament
oder Mitglieder der Bundesregierung, einer Landesregierung oder der Europäischen
Kommission sein. Werden in Satz 2 bezeichnete Personen in den Bundesvorstand
gewählt oder erlangen Mitglieder des Bundesvorstandes ein solches Amt, so haben
sie eines der Ämter in einer Übergangsfrist von acht Monaten niederzulegen.
Änderungsanträge
- S-05 (Kreismitgliederversammlung KV Dithmarschen (dort beschlossen am: 25.09.2024), Eingereicht)
- S-08 (Julia Burkhardt (KV Jena), Eingereicht)
- S-11 (Willi Junga (KV Berlin-Treptow/Köpenick), Eingereicht)
- S-19 (Carina Hennecke (KV Rendsburg-Eckernförde), Eingereicht)
- S-28 (Timur Ohloff (KV Berlin-Mitte), Eingereicht)