Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | S Satzung, Statute und Ordnungen |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.09.2024, 11:06 |
§ 17 Abs. 5 Bundesvorstand, Amt und Mandat
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Satzungstext
(5) Im Bundesvorstand dürfen nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder
Abgeordnete sein.
Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen nicht Fraktionsvorsitzende im Bundestag,
in
einem Landtag, im Europäischen Parlament oder Mitglieder der Bundesregierung,
einer
Landesregierung oder der Europäischen Kommission sein. Werden in Satz 2
bezeichnete
Personen in den Bundesvorstand gewählt oder erlangen Mitglieder des
Bundesvorstandes
ein solches Amt, so haben sie eines der Ämter in einer Übergangsfrist von acht
Monaten
niederzulegen.
Änderungsanträge
- S-05 (Kreismitgliederversammlung KV Dithmarschen (dort beschlossen am: 25.09.2024), Eingereicht)