Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung, Statute und Ordnungen |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2024, 15:55 |
Geschäftsordnung BDK § 4 Abs. 1, Anträge
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Satzungstext
(1) Alle Anträge, inklusive Dringlichkeits- und Änderungsanträge sowie
Bewerbungen werden über Antragsgrün (https://antraege.gruene.de) bei der
Antragskommission eingereicht. Die Angabe enthält Name und Kreisverband der
beantragenden Mitglieder und Wortlaut des Antrages. Dazu sind zum Zwecke der
Kontaktaufnahme eine Mailadresse und eine Mobilfunknummer zu hinterlegen.
Zusätzlich wird bei von Mitgliedern gemeinschaftlich gestellten Anträgen das
Geschlecht abgefragt, um den Frauenanteil bei den Antragsteller*innen
darzustellen. Antragsberechtigung und Antragsfrist richten sich nach § 14 Absatz
8 der Bundessatzung. Änderungsanträge sollen 3 Wochen vor Beginn der BDK bei der
Antragskommission eingereicht werden.