| Basiert auf dem Änderungsantrag: | S-02 zu Geschäftsordnung BDK § 4 Abs. 1, Anträge |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Stefan Riese u. Thomas Wolff (KV Münster / KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) und 0 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
| Status: | Eingereicht (aus Antragsverfahren) |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
| Angelegt: | 06.11.2024, 20:49 |
S-02/S-30 NEU zu Geschäftsordnung BDK § 4 Abs. 1, Anträge
Änderungen gegenüber S-02: Satzungstext
Diese Ansicht zeigt zwei Ebenen von Änderungen übereinander:
- Text – von S-02 eingefügt
Text– von S-02 gestrichen- Text – von diesem Änderungsantrag eingefügt
Text– von diesem Änderungsantrag gestrichenText– von S-02 gestrichen, von diesem Änderungsantrag wieder eingefügtText– von S-02 eingefügt, von diesem Änderungsantrag wieder gestrichen
(1) Alle Anträge, inklusive Dringlichkeits- und Änderungsanträge sowie
Bewerbungen werden über Antragsgrün (https://antraege.gruene.de) bei der
Antragskommission eingereicht. Die Angabe enthält Name und Kreisverband der
beantragenden Mitglieder und Wortlaut des Antrages. Dazu sind zum Zwecke der
Kontaktaufnahme eine Mailadresse und eine Mobilfunknummer zu hinterlegen.
Zusätzlich wird bei von Mitgliedern gemeinschaftlich gestellten Anträgen das
Geschlecht abgefragt, um den Frauenanteil bei den Antragsteller*innen
darzustellen. Antragsberechtigung und Antragsfrist richten sich nach § 14 Absatz
8 der Bundessatzung. Änderungsanträge sollen 3 Wochen vor Beginn der BDK bei der
Antragskommission eingereicht werden.
Im Antragsgrün angelegte Anträge und Änderungsanträge werden umgehend dort veröffentlicht, damit hierüber Mit-Antragstellende gefunden werden können.
Die eingereichten Anträge werden, auch, wenn sie noch nicht genügend Antragsteller*innen haben, umgehend in Antragsgrün veröffentlicht, damit hierüber Mit-Antragsteller*innen gefunden werden können.
