Änderungen von VR-09 (V-15) zu VR-09 (V-15)
Ursprüngliche Version: | VR-09 (V-15) (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 27.09.2024, 12:25 |
Neue Version: | VR-09 (V-15) (Version 2) |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 17.11.2024, 10:46 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 4:
Die Erwerbsarbeit und die Konsumausgaben in Deutschland werden sehr stark besteuert, während kaum Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die riesigen privaten Vermögen in Deutschland entrichtet werden. Das effektive Steueraufkommen liegt nur bei 1 bis 3 Prozent der jährlich übertragenen 250 bis 400 Mrd. EUR. Unter anderem
Von Zeile 7 bis 11 einfügen:
sind zu einer „Erbengesellschaft“ geworden, in der über 50 Prozent des Vermögens aus Erbe stammt.
Vermögen in Deutschland sind sehr ungleich verteilt: Die reichsten 1% in Deutschland haben insgesamt mehr Vermögen als 90% der restlichen Menschen in Deutschland. In fast keinem anderen Land der EU ist die Vermögenskonzentration so stark. Und obwohl die Erbschaftsteuer von den vorgesehenen Steuersätzen progressiv ist, das heißt, hohe Vermögen eigentlich mehr besteuern soll als mittlere: Sehr hohe Vermögen (bei über 26 Millionen) können durch Ausnahmen heute oft sogar komplett steuerfrei vererbt werden, während mittlere Erbschaften verhältnismäßig stärker belastet werden. Ebenfalls wichtig: Kleinere Erbschaften, und das sind die meisten, sind heute über Freibeträge von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit – was wir befürworten und sogar stärken würden, sofern es gelingt, die Steuerlücken am ganz oberen Ende zu schließen. Die heutigen Ausnahmen für sehr große Erbschaften tragen zur Ungleichheit bei und untergraben das Prinzip der Chancengerechtigkeit.
Wir wollen mit einer grünen Erbschaft- und Schenkungsteuerreform die gravierenden Gerechtigkeitslücken im vorhandenen System schließen und so höhere Einnahmen erzielen. Hierbei soll die Besteuerung sehr großer Vermögen im Fokus liegen, sodass Vermögen zukünftig
Von Zeile 15 bis 19:
- unterschiedlichen Freibeträge sollen durch einen einheitlichen, erwerb
sbezogenen Lebensfreibetrag in Höhe von z.B. 1 Mio. Euro pro Person ersetzt werden (der nur die wenigen obersten Prozent der Erben betrifft).erbezogenen Lebensfreibetrag pro Person ersetzt werden. Die finale Festlegung des Freibetrags ist noch offen und wird zeitnah auf eine wissenschaftlich fundierte Basis gestellt. Eine Inflationskopplung des Betrags ist ebenfalls denkbar. Durch die Etablierung eines Lebensfreibetrags soll die Besteuerung nur die höchsten Erbschaften betreffen. Selbstgenutzter Wohnraum soll auch weiterhin geschützt sein.
EinheitlicherSteuersatz: Die gesetzlichen Steuersätze haben heute mit den effektiven Steuerbelastungen kaum noch etwas zu tun. Daher muss bei den Steuersätzen etwas geändert werden, damit diese Anwendung finden und funktionieren. Oberhalb des Freibetragssollkönnte z.B. ein linearer Steuersatz von etwa 25 % für alle Vermögensgegenstände gleichermaßen
Von Zeile 33 bis 39:
- Betriebsvermögen sind uns bewusst. Um Unternehmen und Arbeitsplätze nicht durch Liquiditätsengpässe zu gefährden,
soll es großzügige Stundungsregelungen gebensollen großzügige, langjährige Stundungsregelungenmöglichkeiten eingeführt werden, die Unternehmen die Rückzahlung der Steuer dann ermöglichen, wenn sie diese aus ihrer Liqidität heraus auch leisten können. Die Steuer kann unabhängig von der Art des übertragenen Vermögens längerfristig gestundet und während des Stundungszeitraumes ingleichmäßigenjährlichen Raten beglichen werden. Das schafft Steuergerechtigkeit, sichert zugleich Arbeitsplätze und lässt Raum für Investitionen.
Mit dieser Erbschaftsteuerreform leisten Bündnis 90/Die Grünen einen wichtigen Beitrag für eine zukunfts- und leistungsfähige sowie gerechtere Gesellschaft. Dieses Konzept soll zudem im Bundestagswahlprogramm 2025 verankert werden.
Um noch offene Punkte und weitere Details dieser Erbschaftsteuerreform zu vertiefen, wird der Bundesvorstand in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Finanzen und der Bundestagsfraktion beauftragt, zu einem wissenschaftsbasierten Fachgespräch einzuladen.