Das Ehegattensplitting stellt eine massive Benachteiligung für unverheiratete Eltern und Alleinerziehende dar, die steuerlich deutlich schlechter dastehen als ein verheiratetes Paar. Alleinerziehende profitieren darüber hinaus nicht von Synergieeffekten einer gemeinsamen Haushaltsführung. Die im Koalitionsvertrag beschlossene Steuergutschrift für Alleinerziehende wurde nicht umgesetzt, während verheiratete Paare unabhängig von der Familiensituation steuerlich immer noch bevorzugt werden.
Das Ehegattensplitting setzt außerdem nach wie vor Fehlanreize für die Rollenverteilung in Haushalten mit und ohne Kinder. Durch die Teilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entstehen während der Ehe für viele Frauen Nachteile, die spätestens bei einer Trennung langfristige finanzielle Konsequenzen für diese und ggf. vorhandene Kinder bedeuten.
Hinzu kommt, dass getrennte Ehepaare nach dem Trennungsjahr die Steuer nicht selten unrechtmäßig weiter zusammen veranlagen. Hier gibt es also eine weitere Möglichkeit für Steuerbetrug.