Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | VR Im V-Ranking priorisierte Anträge |
Antragsteller*in: | Wolf-Christian Bleek, KV Starnberg, u.a. / Klemens Griesehop, KV Berlin-Pankow, u.a. und 0 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 16.11.2024, 12:25 |
VR-02/01 NEU : Klimageld einführen
Antragstext
Das Klimageld ist ein wichtiges Element, um mehr soziale Gerechtigkeit in der
Klimapolitik sicher zu stellen und die Bevölkerung bei den durch
Klimaschutzmaßnahmen steigenden Kosten zu entlasten. Es ist schon lange
beschlossen und muss nun endlich umgesetzt werden.
Bündnis 90/Die Grünen fordert die aktuelle Bundesregierung, als auch jede
nachfolgende Regierung, dazu auf, das Klimageld unter Verwendung der Einnahmen
aus dem Emissionshandel schnellstmöglich umzusetzen und noch 2025 mit den ersten
Zahlungen zu beginnen. (1),(2). Wir setzen dabei darauf, dass CDU und FDP ihren
Ankündigungen das Klimageld zu unterstützen, nun Taten folgen lassen.
Das Klimageld soll dabei wie folgt aussehen:
„Aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanzieren wir jährlich ein Energiegeld,
das alle Einwohner*innen am Jahresanfang erhalten. Es steigt mit dem CO2-Preis
an. Da Menschen mit niedrigem Einkommen in der Regel weniger CO2 produzieren,
profitieren sie überdurchschnittlich davon. Die über die Absenkung der
Stromsteuer hinausgehenden Einnahmen der CO2-Bepreisung schütten wir
vollumfänglich aus. Dieses Energiegeld erhält jede*r in derselben Höhe und es
wird nicht auf Transferleistungen angerechnet.“ (Beschluss BDK Bielefeld 2019)
So werden eine gerechte und sozial ausgewogene Klimapolitik möglich,
einkommensschwache Haushalte entlastet und gleichzeitig die Akzeptanz für
Klimaschutzmaßnahmen in der breiten Bevölkerung erhöht.
Begründung
1.Soziale Gerechtigkeit
Klimaschutzmaßnahmen wie die CO2-Bepreisung erhöhen die Kosten für Heizen, Mobilität und Strom. Das Klimageld sorgt dafür, dass insbesondere Bürger*innen mit niedrigem und mittlerem Einkommen entlastet werden, da diese Gruppen prozentual mehr von ihrem Einkommen für Energie aufwenden.
2. Erhöhung der Akzeptanz für die Energiewendepolitik
Durch das Klimageld wird die Klimapolitik gerechter gestaltet. Die Akzeptanz der Bürger*innen für umweltpolitische Maßnahmen wird erhöht. Besonders in ländlichen Gebieten oder in Haushalten mit geringerem Einkommen wird die Unterstützung für die Politik der Energiewende wachsen.
3. Vermeidung von sozialem Unfrieden
Ohne eine soziale Komponente wie das Klimageld könnten Klimaschutzmaßnahmen als "Eliteprojekte" wahrgenommen werden. Das führt zu Spannungen in der Gesellschaft, die von Rechtspopulisten ausgenutzt werden. Das Klimageld wirkt dem entgegen.
4. Verfassungsrechtliche Aspekte
Das Klimageld lässt sich auch verfassungsrechtlich begründen; es schafft einen Lastenausgleich für die ungleich verteilte Belastung durch die CO2-Abgabe. Personen, die nicht über große finanzielle Mittel verfügen, werden so an den positiven Folgen des Klimaschutzes beteiligt, ohne gleichzeitig überproportional Kosten tragen zu müssen.
5. Langfristige Entlastung von Bundes- und Länderhaushalten
Wenn der Klimawandel wirksam mit hoher gesellschaftlicher Akzeptanz bekämpft wird, werden die Kosten für zukünftige klimabedingte Schäden, z. B. durch Hochwasser und Dürren, sinken. Das Klimageld trägt damit indirekt zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen bei.
- Koalitionsvertrag der Ampelregierung, S. 49: [Zitat] Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).
- BDK Bielefeld 2019 - Beschluss: Handeln – und zwar jetzt! Maßnahmen für ein klimaneutrales Land, Zeile 1325ff - https://cms.gruene.de/uploads/assets/Wirtschaft-Handeln-und-zwar-jetzt-Beschluss-BDK-11-2019.pdf