mündlich
Antrag: | Klimageld einführen (V-22, V-31 geeint) |
---|---|
Antragsteller*in: | Jan-Niclas Gesenhues (KV Steinfurt) und 107 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 46%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2024, 10:07 |
Antrag: | Klimageld einführen (V-22, V-31 geeint) |
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Antragsteller*in: | Jan-Niclas Gesenhues (KV Steinfurt) und 107 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 46%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2024, 10:07 |
Die CO2-Bepreisung wird auch mittelfristig gerade im Hinblick auf nur zögerliche regulatorische Klimapolitik eine wichtige Rolle spielen, den Ausstieg aus der Nutzung von Benzin, Öl und Gas anzutreiben.
Klimasozialpolitik ist integraler Bestandteil von Klimaschutzmaßnahmen, die ökologische und soziale Ziele miteinander verbinden, und bedeutet eine konsequente soziale Ausrichtung von Klimaschutzinvestitionen und Förderprogrammen. Menschen, die den Umstieg auf klimafreundliche Technologien alleine nicht schultern können, wollen wir gezielt unterstützen, wie es uns bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfolgreich gelungen ist.
Ein zentraler Baustein von Klimasozialpolitik ist das Klimageld. Die Rückzahlung eines bedeutenden Teils der Einnahmen der CO2-Bepreisung von Gebäudewärme und Transport (nEHS bzw. ETS2) als sichtbares und gut kommuniziertes Klimageld macht sozialen Klimaschutz erfahrbar und federt Belastungen durch höhere Kosten im täglichen Leben, die durch konsequenten Klimaschutz entstehen, ab – in der Hosentasche oder schwarz-auf-weiß auf dem Kontoauszug.
Die CO2-Bepreisung wird auch mittelfristig eine wichtige Rolle spielen, den Ausstieg aus der
Nutzung von Benzin, Öl und Gas anzutreiben. Je besser wir bei der Dekarbonisierung vorankommen, desto niedriger wird auch der CO2-Preis ausfallen.
Bei einem hohen CO2-Preis sollte, neben dem Umstieg auf klimafreundliche Technologien, ein Teil auch an Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen in Form eines Klimagelds ausgezahlt werden. Der CO2-Preis muss von der Bevölkerung als wirksames und faires klimapolitisches Instrument gelesen werden, um angenommen zu werden. Er darf nicht nur als weitere Belastung wahrgenommen werden. Von einem steigendenWenn der CO2-Preis weiter ansteigt, sollte nicht in erster Linie der Staatshaushalt profitieren. Transparenz ist zentral. Die direkte Auszahlung eines Großteilsbedeutenden und gerechten Anteils der Einnahmen der CO2-Bepreisung von Gebäudewärme und Transport (nEHS bzw. ETS2) an die Bürger*innen schafft Vertrauen. Und sie kann dazu beitragen, die materielle Belastung der CO2-Preise gerade für untere und mittlere Einkommen mehr auszugleichen. Spätestens 2027 mit dem Übergang zum ETS II könnte es zu einem sprunghaften Anstieg der CO2-Preise kommen, auf den wir vorbereitet sein wollen.
Deshalb hat ein Klimageld für uns trotz der Verzögerungen in dieser Koalition weiterhin hohe Priorität. Klimaschutz muss sozial gerecht gestaltet werden. Ein Klimageld als ausgleichenantragslose Auszahlung an untere und mittlere Einkommen hilft, Kosten durch einen hohen CO2-Preis auszugleichen. Ein solches Klimageld berücksichtigt das Verursacherprinzip - dass diejenigen, die das Klima schädigen, dafür die Kosten tragen. Noch in dieser Legislatur wollen wir ein Umsetzungskonzept mit konkreten Schritten für Auszahlung, digitales Serviceportal und Beratung vorlegen.
Eine Besteuerung und damit eine einfache soziale Differenzierung der Zahlungen des pro-Kopf Klimageldes sowie weitere soziale Kriterien sind denkbar, sollten jedoch die Einführung des Klimagelds noch im Jahr 2025 nicht verzögern.
Noch in dieser Legislatur wollen wir ein Umsetzungskonzept mit konkreten Schritten für Auszahlung, digitales Serviceportal und Beratung gesetzlich beschließen.
Die Rückzahlung von CO2-Preisen als sichtbares und gut kommuniziertes Klimageld macht sozialen Klimaschutz erfahrbar – in der Hosentasche oder schwarz-auf-weiss auf dem Kontoauszug.
Die CO2-Bepreisung wird auch mittelfristig gerade im Hinblick auf nur zögerliche
regulatorische Klimapolitik eine wichtige Rolle spielen, den Ausstieg aus der
Nutzung von Benzin, Öl und Gas anzutreiben.
Klimasozialpolitik ist integraler Bestandteil von Klimaschutzmaßnahmen, die ökologische und soziale Ziele miteinander verbinden, und bedeutet eine konsequente soziale Ausrichtung von Klimaschutzinvestitionen und Förderprogrammen. Menschen, die den Umstieg auf klimafreundliche Technologien alleine nicht schultern können, wollen wir gezielt unterstützen, wie es uns bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfolgreich gelungen ist.
Ein zentraler Baustein von Klimasozialpolitik ist das Klimageld. Die Rückzahlung eines bedeutenden Teils der Einnahmen der CO2-Bepreisung von Gebäudewärme und Transport (nEHS bzw. ETS2) als sichtbares und gut kommuniziertes Klimageld macht sozialen Klimaschutz erfahrbar und federt Belastungen durch höhere Kosten im täglichen Leben, die durch konsequenten Klimaschutz entstehen, ab – in der Hosentasche oder schwarz-auf-weiß auf dem Kontoauszug.
Die CO2-Bepreisung wird auch mittelfristig eine wichtige Rolle spielen, den Ausstieg aus der
Nutzung von Benzin, Öl und Gas anzutreiben. Je besser wir bei der Dekarbonisierung vorankommen, desto niedriger wird auch der CO2-Preis ausfallen.
Bei einem hohen CO2-Preis sollte, neben dem Umstieg auf klimafreundliche Technologien, ein Teil auch an Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen in Form eines Klimagelds ausgezahlt werden.
Der CO2-Preis muss von der Bevölkerung als wirksames und faires klimapolitisches Instrument gelesen
werden, um angenommen zu werden. Er darf nicht nur als weitere Belastung
wahrgenommen werden. Von einem steigendenWenn der CO2-Preis weiter ansteigt, sollte nicht in erster Linie
der Staatshaushalt profitieren. Transparenz ist zentral. Die direkte Auszahlung
eines Großteilsbedeutenden und gerechten Anteils der Einnahmen der CO2-Bepreisung von Gebäudewärme und Transport
(nEHS bzw. ETS2) an die Bürger*innen schafft Vertrauen. Und sie kann dazu beitragen, die materielle Belastung der
CO2-Preise gerade für untere und mittlere Einkommen mehr auszugleichen. Spätestens 2027 mit dem Übergang zum ETS II könnte es zu einem sprunghaften Anstieg der CO2-Preise kommen, auf den wir vorbereitet sein wollen.
Deshalb hat ein Klimageld für uns trotz der Verzögerungen in dieser Koalition weiterhin hohe Priorität. Klimaschutz muss sozial gerecht gestaltet werden. Ein Klimageld als ausgleichenantragslose Auszahlung an untere und mittlere Einkommen hilft, Kosten durch einen hohen CO2-Preis auszugleichen. Ein solches Klimageld berücksichtigt das Verursacherprinzip - dass diejenigen, die das Klima schädigen, dafür die Kosten tragen. Noch in dieser Legislatur wollen wir ein Umsetzungskonzept mit konkreten Schritten für Auszahlung, digitales Serviceportal und Beratung vorlegen.
Eine Besteuerung und damit eine einfache soziale Differenzierung der Zahlungen
des pro-Kopf Klimageldes sowie weitere soziale Kriterien sind denkbar, sollten
jedoch die Einführung des Klimagelds noch im Jahr 2025 nicht verzögern.
Noch in dieser Legislatur wollen wir ein Umsetzungskonzept mit konkreten
Schritten für Auszahlung, digitales Serviceportal und Beratung gesetzlich
beschließen.
Die Rückzahlung von CO2-Preisen als sichtbares und gut kommuniziertes Klimageld
macht sozialen Klimaschutz erfahrbar – in der Hosentasche oder schwarz-auf-weiss
auf dem Kontoauszug.
mündlich