1.Soziale Gerechtigkeit
Klimaschutzmaßnahmen wie die CO2-Bepreisung erhöhen die Kosten für Heizen, Mobilität und Strom. Das Klimageld sorgt dafür, dass insbesondere Bürger*innen mit niedrigem und mittlerem Einkommen entlastet werden, da diese Gruppen prozentual mehr von ihrem Einkommen für Energie aufwenden.
2. Erhöhung der Akzeptanz für die Energiewendepolitik
Durch das Klimageld wird die Klimapolitik gerechter gestaltet. Die Akzeptanz der Bürger*innen für umweltpolitische Maßnahmen wird erhöht. Besonders in ländlichen Gebieten oder in Haushalten mit geringerem Einkommen wird die Unterstützung für die Politik der Energiewende wachsen.
3. Vermeidung von sozialem Unfrieden
Ohne eine soziale Komponente wie das Klimageld könnten Klimaschutzmaßnahmen als "Eliteprojekte" wahrgenommen werden. Das führt zu Spannungen in der Gesellschaft, die von Rechtspopulisten ausgenutzt werden. Das Klimageld wirkt dem entgegen.
4. Verfassungsrechtliche Aspekte
Das Klimageld lässt sich auch verfassungsrechtlich begründen; es schafft einen Lastenausgleich für die ungleich verteilte Belastung durch die CO2-Abgabe. Personen, die nicht über große finanzielle Mittel verfügen, werden so an den positiven Folgen des Klimaschutzes beteiligt, ohne gleichzeitig überproportional Kosten tragen zu müssen.
5. Langfristige Entlastung von Bundes- und Länderhaushalten
Wenn der Klimawandel wirksam mit hoher gesellschaftlicher Akzeptanz bekämpft wird, werden die Kosten für zukünftige klimabedingte Schäden, z. B. durch Hochwasser und Dürren, sinken. Das Klimageld trägt damit indirekt zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen bei.
- Koalitionsvertrag der Ampelregierung, S. 49: [Zitat] Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).
- BDK Bielefeld 2019 - Beschluss: Handeln – und zwar jetzt! Maßnahmen für ein klimaneutrales Land, Zeile 1325ff - https://cms.gruene.de/uploads/assets/Wirtschaft-Handeln-und-zwar-jetzt-Beschluss-BDK-11-2019.pdf