Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | KV Schwerin (dort beschlossen am: 24.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.09.2024, 20:49 |
V-31: Klimageld für alle
Antragstext
Begründung
Das Klimageld ist ein wirksames Instrument, um breite Bevölkerungsschichten für den aktiven Klimaschutz zu motivieren und ihnen die Möglichkeit der individuellen Mitgestaltung zu geben. Voraussetzung hierfür ist, dass der CO2-Preis und dementsprechend das Pro-Kopf-Klimageld eine nennenswerte Höhe erreichen.
Die Bundesregierung soll während ihrer restlichen Amtszeit (rechtzeitig vor den nächsten Wahlen im September 2025) die Auszahlung des Klimageldes umsetzen, um die technischen und organisatorischen Auszahlungsmodalitäten zu schaffen und Vertrauen zurück zu gewinnen.
Klimageld schafft nicht nur sozialen Ausgleich für die CO2-Abgabe, sondern zeigt auch der Bevölkerung eine Möglichkeit auf, sich selbstwirksam einzubringen und würde die Zustimmung der Bevölkerung zu den geplanten Steigerungen bei der CO2-Bepreisung deutlich erhöhen. Diese ist essentiell, damit die nächste Regierung bereits getroffene Abmachungen nicht wieder aufweicht. So lässt sich der Klimaschutz langfristig und nachhaltig voranbringen.