Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung, Statute und Ordnungen (wird aufrgund der aktuellen politischen Lage nicht mehr behandelt) |
Antragsteller*in: | Hans Schmidt (KV Bad Tölz-Wolfratshausen) und 64 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 45%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 04.10.2024, 11:18 |
S-31: Mehr Diskurs wagen bei der Behandlung von Anträgen und Änderungsanträgen
Antragstext
Der Ablauf der Diskussion von Anträgen und Änderungsanträgen wird, zusätzlich zu
§4 der Geschäftsordnung („… Bei Bedarf kann die Anzahl der Gegenreden auf
Vorschlag des Präsidiums oder auf Antrag aus der Bundesversammlung erhöht
werden."), wie folgt festgelegt:
1) 2 min Vorstellung des Antrags durch die Antragstellenden
2) 2 min Gegenrede, falls Bedarf
3) 1 min Stellungnahme der Antragstellenden zur Gegenrede, falls die
Antragstellenden dem
Präsidium die Notwendigkeit einer Entgegnung zur Gegenrede anzeigen
4) 1 min Stellungnahme der Person, die die Gegenrede gehalten hat
5) Abstimmung
Begründung
Die bisher übliche und vor allem mit Zeitknappheit begründete Vorgehensweise (2 min Antragstellende, 2 min Gegenrede, Abstimmung), wird von vielen Mitgliedern als unbefriedigend empfunden, weil keine Möglichkeit besteht, auf die Gegenrede zu reagieren. So bleiben Ungereimtheiten, falsche Themensetzung oder auch Falschaussagen unkommentiert und die Bekanntheit und rhetorische Geschicklichkeit der Gegenrede-Person dominiert das Abstimmungsverhalten. Dies ist einer guten Diskurskultur in unserer Partei abträglich.
Deshalb soll die Möglichkeit geschaffen werden, mit einem jeweils einminütigen Beitrag von beiden Seiten den Delegierten ein umfassenderes Bild über den abzustimmenden Antrag / ÄA zu geben.
Dies kostet zusätzliche zwei Minuten pro Antrag, was im Hinblick auf unser Demokratieverständnis gerechtfertigt sein sollte.