In Zeiten des gesellschaftlichen und politischen Rechtsrucks ist es sehr wichtig zu bekräftigen, was uns als Menschenrechtspartei ausmacht: „Wir wollen, dass Menschenrechte überall und jederzeit eingehalten werden - sie sind unverhandelbar.“ – BDK-Beschluss vom 26.11.2023 zum Dringlichkeitsantrag „Humanität und Ordnung: für eine anpackende, pragmatische und menschenrechtsbasierte Asyl- und Migrationspolitik“, https://cms.gruene.de/uploads/assets/Dringlichkeit-Humanitaet-und-Ordnung-Beschluss-BDK-11-2023.pdf , Zeile 283.
In diesem Zusammenhang ist auf massive Menschenrechtsverletzungen etwa entlang der polnisch-belarussischen Grenze hinzuweisen (vgl. u.a. European Council on Refugees and Exiles – ECRE: EU EASTERN BORDERS: Pushbacks from Poland Continue, Brüssel, 31.05.2024, https://ecre.org/eu-eastern-borders-pushbacks-from-poland-continue-%E2%80%95-poland-shares-details-of-shield-east-plan-to-reinforce-europes-eastern-borders-%E2%80%95-finland-border-guards-t/ ).
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekräftigen wir hiermit unsere Positionierung gegenüber der neuen Krisen-Verordnung, die – wie andere Teile des GEAS-Reformpakets – am 1. Juli 2026 zur Anwendung gelangen wird: „Die Entrechtung von Menschen, die durch autoritäre Staaten instrumentalisiert werden, lehnen wir ab.“ – Länderrats-Beschluss vom 17.06.2023: Für eine moderne und menschenrechtsorientierte Migrationspolitik in Deutschland und der Europäischen Union, https://cms.gruene.de/uploads/images/20230617-Beschluss-LR-Fuer-eine-moderne-und-menschenrechtsorientierte-Migrationspolitik.pdf , Zeile 244-245.
Dieser Änderungsantrag basiert auf einem Änderungsantrag zum Europawahlprogramm 2024 und schreibt diesen fort: https://antraege.gruene.de/49bdk/motion/2395/amendment/16306