Die Situation in den palästinensischen Gebieten ist verheerend, insbesondere, aber nicht ausschließlich im Gazastreifen. Die monatelangen, völkerrechtswidrigen Angriffe Israels haben nicht nur zu zehntausenden Toten geführt, sondern auch die Lebensgrundlage eines Großteils der Bevölkerung zerstört. Laut einem Bericht mehrerer UN-Organisationen vom März dieses Jahres sind über zwei Millionen Menschen vertrieben worden. Bereits zu diesem Zeitpunkt waren 2,13 Millionen Einwohner*innen von akutem Hunger bedroht – eine Zahl, die sich seitdem weiter verschlimmert haben dürfte.
Neben Bombardierungen, Zerstörung, Vertreibung und Hunger leidet die Bevölkerung unter zunehmenden Krankheiten. In Abwässern wurde das Polio-Virus nachgewiesen, und Fälle von Durchfallerkrankungen, Hautausschlägen und Hepatitis A nehmen massiv zu. Hinzu kommt die mentale Belastung durch den Verlust von Angehörigen und die ständige Bedrohung durch militärische Gewalt, mit dem Risiko, selbst schwer verletzt oder getötet zu werden. Gleichzeitig wurden viele Gesundheitseinrichtungen zerstört.
Diese Einschätzung teilen zahlreiche Hilfsorganisationen, Menschenrechtsgruppen und staatliche Organisationen. Dennoch stuft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Lage als ‘zu unübersichtlich’ ein und lehnt es ab, Asylverfahren für Menschen aus den palästinensischen Gebieten einzuleiten. Den Geflüchteten bleiben somit oft nur Kettenduldungen mit all den damit verbundenen Einschränkungen.
Als Grüne haben wir uns konsequent für unbürokratische und schnelle Asyllösungen für Geflüchtete aus anderen Krisenregionen eingesetzt – etwa nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Diese Verpflichtung muss nun auch für palästinensische Geflüchtete gelten. Mit diesem Beschluss unterstützen wir die Forderungen mehrerer Flüchtlingsräte aus verschiedenen Bundesländern.