Antrag: | Migrations- und Asylpolitik: Zurück zur Vernunft |
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Antragsteller*in: | Enad Altaweel (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) und 77 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 46%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.10.2024, 14:10 |
VR-07 (V-103)-124: Migrations- und Asylpolitik: Zurück zur Vernunft
Antragstext
Von Zeile 123 bis 155:
oder humanitäre Hilfe gelingt am besten, wenn sie europäisch organisiert wird.
Vor einigen Monaten wurde die Reform des EU-Asylsystems beschlossen. Ob diese
Reform etwas verbessern wird, ist nicht ausgemacht, aber es ist möglich. Denn
das größte Problem europäischer Asylpolitik ist die fehlende Rechtsdurchsetzung
und mangelnde Solidarität zwischen den EU-Staaten im menschenwürdigen Umgang mit
Geflüchteten. Wir werden uns weiter für Verbesserungen auf Europäischer Ebene
einsetzen, aber die Rechtsakte müssen nun wie jedes Recht umgesetzt werden. Die
Reform droht jedoch zu scheitern, schon bevor sie im Juni 2026 in Kraft tritt.
Deswegen wollen wir bereits jetzt die Umsetzung beschleunigen und ins Handeln
kommen. Schon jetzt sollte von den Außengrenzstaaten eine systematische und
rechtsstaatliche Registrierung der Schutzsuchenden eingefordert werden. Im
Gegenzug sollte eine Unterstützung bei der Aufnahme von Schutzsuchenden
angeboten werden. Nur so, werden wir dauerhaft eine bessere Verteilung in Europa
und rechtsstaatlich kontrollierte Außengrenzen sicherstellen können und
Pushbacks verhindern. Da viele Menschen unregistriert und auf unwürdigen Routen
sowieso nach Deutschland kommen und trotzdem bereits einige Male mit oder ohne
Gewalt an Außengrenzen zurückgewiesen wurden, würden selbst durch eine
maßgebliche Zusage der Binnenstaaten bei der Aufnahme unter dem Strich nicht
mehr Menschen nach Deutschland, Frankreich oder Österreich kommen.
Deshalb
sollte Deutschland eine relevante Zusage zur Aufnahme schon im nächsten Jahr
zusagen und andere Staaten zum Mitziehen auffordern. Eine Aufnahmezusage kann
beispielsweise daran gekoppelt werden, ob weiterhin unregistrierte Personen an
der deutschen Grenze ankommen, die schon in anderen EU-Staaten waren. Für jede
unregistrierte Person an der Binnengrenze könnte das Kontingent reduziert
werden, um die Anreize zur Registrierung hoch zu halten. So könnte schon im
nächsten Jahr für eine bessere Verteilung gesorgt und das Chaos an den
Außengrenzen beendet werden. Hierfür ist keine weitere Änderung der Rechtslage
notwendig.
Damit würde sich auch schnell zeigen, ob der Grundsatz der Reform
des GEAS gelingen kann: Mehr Unterstützung für Außengrenzstaaten auf der einen
Seite, rechtsstaatliche Kontrolle an den Außengrenzen auf der anderen Seite. So
können wir den Binnenmarkt und die Reisefreiheit schützen und dafür sorgen, dass
stationäre Kontrollen an deutschen Binnengrenzen endlich wieder in die
Geschichtsbücher wandern.Wir halten die Reform, wie sie beschlossen wurde, für einen Fehler und werden uns weiter für Verbesserungen auf Europäischer Ebene
einsetzen, aber die Rechtsakte müssen nun wie jedes Recht umgesetzt werden. Nun ist es unsere Verantwortung diese Umsetzung im nationalen Recht so zu gestalten, damit wir dauerhaft eine bessere Verteilung hinbekommen,
Pushbacks verhindern und vor allem die Rechtsstaatlichkeit sowie ein humanes Asylverfahren überall in Europa sicherstellen können. Da viele Menschen unregistriert und auf unwürdigen Routen sowieso nach Deutschland kommen und trotzdem bereits einige Male mit oder ohne Gewalt an Außengrenzen zurückgewiesen wurden, würden selbst durch eine
maßgebliche Zusage der Binnenstaaten bei der Aufnahme unter dem Strich nicht
mehr Menschen nach Deutschland, Frankreich oder Österreich kommen.
Deshalb
sollte Deutschland eine relevante Zusage zur Aufnahme schon im nächsten Jahr
zusagen und andere Staaten zum Mitziehen auffordern. Eine Aufnahmezusage kann
beispielsweise daran gekoppelt werden, ob weiterhin unregistrierte Personen an
der deutschen Grenze ankommen, die schon in anderen EU-Staaten waren. Für jede
unregistrierte Person an der Binnengrenze könnte das Kontingent reduziert
werden, um die Anreize zur Registrierung hoch zu halten. So könnte schon im
nächsten Jahr für eine bessere Verteilung gesorgt und das Chaos an den
Außengrenzen beendet werden. Hierfür ist keine weitere Änderung der Rechtslage
notwendig.
Für uns bleibt klar: Es ist inhuman und nicht mit unseren Grundsätzen vereinbar, Asylsuchende in Lagern am Rande Europas unter haftähnlichen Bedingungen unterzubringen, Geflüchtete in Drittstaaten abzuschieben oder Kinder zu inhaftieren.
weitere Antragsteller*innen
Von Zeile 123 bis 155:
oder humanitäre Hilfe gelingt am besten, wenn sie europäisch organisiert wird.
Vor einigen Monaten wurde die Reform des EU-Asylsystems beschlossen. Ob dieseWir halten die Reform, wie sie beschlossen wurde, für einen Fehler und werden uns weiter für Verbesserungen auf Europäischer Ebene
Reform etwas verbessern wird, ist nicht ausgemacht, aber es ist möglich. Denn
das größte Problem europäischer Asylpolitik ist die fehlende Rechtsdurchsetzung
und mangelnde Solidarität zwischen den EU-Staaten im menschenwürdigen Umgang mit
Geflüchteten. Wir werden uns weiter für Verbesserungen auf Europäischer Ebene
einsetzen, aber die Rechtsakte müssen nun wie jedes Recht umgesetzt werden. Die
Reform droht jedoch zu scheitern, schon bevor sie im Juni 2026 in Kraft tritt.
Deswegen wollen wir bereits jetzt die Umsetzung beschleunigen und ins Handeln
kommen. Schon jetzt sollte von den Außengrenzstaaten eine systematische und
rechtsstaatliche Registrierung der Schutzsuchenden eingefordert werden. Im
Gegenzug sollte eine Unterstützung bei der Aufnahme von Schutzsuchenden
angeboten werden. Nur so, werden wir dauerhaft eine bessere Verteilung in Europa
und rechtsstaatlich kontrollierte Außengrenzen sicherstellen können und
Pushbacks verhindern. Da viele Menschen unregistriert und auf unwürdigen Routen
sowieso nach Deutschland kommen und trotzdem bereits einige Male mit oder ohne
Gewalt an Außengrenzen zurückgewiesen wurden, würden selbst durch eine
maßgebliche Zusage der Binnenstaaten bei der Aufnahme unter dem Strich nicht
mehr Menschen nach Deutschland, Frankreich oder Österreich kommen.
Deshalb
sollte Deutschland eine relevante Zusage zur Aufnahme schon im nächsten Jahr
zusagen und andere Staaten zum Mitziehen auffordern. Eine Aufnahmezusage kann
beispielsweise daran gekoppelt werden, ob weiterhin unregistrierte Personen an
der deutschen Grenze ankommen, die schon in anderen EU-Staaten waren. Für jede
unregistrierte Person an der Binnengrenze könnte das Kontingent reduziert
werden, um die Anreize zur Registrierung hoch zu halten. So könnte schon im
nächsten Jahr für eine bessere Verteilung gesorgt und das Chaos an den
Außengrenzen beendet werden. Hierfür ist keine weitere Änderung der Rechtslage
notwendig.
Damit würde sich auch schnell zeigen, ob der Grundsatz der Reform
des GEAS gelingen kann: Mehr Unterstützung für Außengrenzstaaten auf der einen
Seite, rechtsstaatliche Kontrolle an den Außengrenzen auf der anderen Seite. So
können wir den Binnenmarkt und die Reisefreiheit schützen und dafür sorgen, dass
stationäre Kontrollen an deutschen Binnengrenzen endlich wieder in die
Geschichtsbücher wandern.
einsetzen, aber die Rechtsakte müssen nun wie jedes Recht umgesetzt werden. Nun ist es unsere Verantwortung diese Umsetzung im nationalen Recht so zu gestalten, damit wir dauerhaft eine bessere Verteilung hinbekommen,
Pushbacks verhindern und vor allem die Rechtsstaatlichkeit sowie ein humanes Asylverfahren überall in Europa sicherstellen können. Da viele Menschen unregistriert und auf unwürdigen Routen sowieso nach Deutschland kommen und trotzdem bereits einige Male mit oder ohne Gewalt an Außengrenzen zurückgewiesen wurden, würden selbst durch eine
maßgebliche Zusage der Binnenstaaten bei der Aufnahme unter dem Strich nicht
mehr Menschen nach Deutschland, Frankreich oder Österreich kommen.
Deshalb
sollte Deutschland eine relevante Zusage zur Aufnahme schon im nächsten Jahr
zusagen und andere Staaten zum Mitziehen auffordern. Eine Aufnahmezusage kann
beispielsweise daran gekoppelt werden, ob weiterhin unregistrierte Personen an
der deutschen Grenze ankommen, die schon in anderen EU-Staaten waren. Für jede
unregistrierte Person an der Binnengrenze könnte das Kontingent reduziert
werden, um die Anreize zur Registrierung hoch zu halten. So könnte schon im
nächsten Jahr für eine bessere Verteilung gesorgt und das Chaos an den
Außengrenzen beendet werden. Hierfür ist keine weitere Änderung der Rechtslage
notwendig.
Für uns bleibt klar: Es ist inhuman und nicht mit unseren Grundsätzen vereinbar, Asylsuchende in Lagern am Rande Europas unter haftähnlichen Bedingungen unterzubringen, Geflüchtete in Drittstaaten abzuschieben oder Kinder zu inhaftieren.