Die Bedarfe vulnerabler Geflüchteter müssen stärker berüchsichtigt werden. Dies sehen auch diverse zivilgesellschaftliche Organisationen so, , die die Forderungen im Antragstext bereits im Sommer formuliert haben.
Die Berücksichtigung besonderer Bedarfe vulnerabler Personen ist unter anderem in den Rechtstexten der Asylverfahrensverordnung, Art. 20 Abs. 5 AVVO, Art. 53 Abs. 2 AVVO und der Aufnahme-RL-Neu, Art. 24 u. Art. 19 ff, vorgesehen.
Antrag: | Migrations- und Asylpolitik: Zurück zur Vernunft |
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Antragsteller*in: | Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte) und 71 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.10.2024, 20:22 |