Antrag: | Migrations- und Asylpolitik: Zurück zur Vernunft |
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Antragsteller*in: | Matthias Schimpf (KV Bergstraße) und 66 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 28%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.10.2024, 09:42 |
VR-07 (V-103)-156-4: Migrations- und Asylpolitik: Zurück zur Vernunft
Antragstext
Von Zeile 156 bis 162:
Menschen und ihre Schicksale lassen sich nicht in grobe Schemata pressen. Aber um die Zuwanderung nach Deutschland für Zuwandernde und für uns als Aufnahmegesellschaft fair und erfolgreich gestalten zu können, brauchen wir eine grundlegende Trennung der verschiedenen Migrationswege.
- Asyl nach Art. 16a Abs. 1 GG und der Genfer Flüchtlingskonvention
Alle Menschen, die politisch verfolgt werden genießen bei uns Asyl. Wir halten an dieser Errungenschaft fest und verteidigen diese. Wer wegen Verfolgung in seinem Heimatland in Deutschland Zuflucht findet, soll sich ein eigenes Leben aufbauen und hier möglichst auch schnell arbeiten können. Dennoch ist Flucht kein Ersatz für eine geordnete Arbeitsmigration, genauso wie fehlende Qualifikationen für den Arbeitsmarkt kein Grund für die Versagung von Asyl sein dürfen.
- Flucht vor Krieg
Für uns steht fest, dass wir das Asylrecht als große Errungenschaft feiern und
als historische Verantwortung verteidigen. Zu den grünen Grundsätzen gehört
jedoch auch, dass nach einem erfolgreichen Asylantrag die großen
Herausforderungen in unserem Einwanderungsland noch bevorstehen. Es reicht
nicht, Menschen Schutz zu bieten, sie sollen auch Teil der Gesellschaft werden
und werden können.
Kriegsflüchtlinge werden überwiegend in unmittelbarer Nähe der Herkunftsländer temporär aufgenommen. Dies gilt für Geflüchtete auf anderen Kontinenten genauso wie für die Menschen, die in Europa während der Balkan-Kriege oder nach den Angriff Russlands auf die Ukraine aufgenommen wurden. Die kulturelle und oft auch sprachliche Ähnlichkeit erleichtert die Bewältigung der damit verbundenen großen Herausforderungen. Familiäre Bindung und Rückkehr, sofern möglich, sind dort erheblich einfacher zu organisieren. Damit dies gelingt und humanitäre Missstände vermieden werden, bedarf es einer konsequenten und langfristig angelegten Unterstützung der aufnehmenden Länder durch die EU und die internationale Gemeinschaft. Bei geeigneter Qualifikation und Integrationsbereitschaft ist eine Bleibeperspektive in unserem Land möglich. Wir bekennen uns zu unserer humanitären Verpflichtung Menschen, aus Krisengebieten aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen aufzunehmen. Hier helfen wir häufig Frauen und Kindern, dies es nicht schaffen, aus eigener Kraft zu uns zu kommen. Die Anzahl dieser sog. Kontingentflüchtlinge ist aber grundsätzlich abhängig zu machen von dem aktuellen Migrationsgeschehen.
- Arbeitsmigration
Deutschland braucht legale Migration. Momentan entsteht zu oft der Eindruck, dass wir die „Falschen“ abschieben, in den Arbeitsmarkt Integrierte werden abgeschoben, während Straftäter hier bleiben. Wir begrüßen die Fortschritte, die die Bundesregierung hier bereits auf den Weg gebracht hat und an denen sie arbeitet, etwa bei der Digitalisierung des Visaverfahrens und beim Abbau von Behördenschnittstellen. Auch hier holen wir auf, was die Vorgängerregierungen versäumt haben. Um im Wettbewerb um Arbeitskräfte bestehen zu können, brauchen wir schnellere und effizientere Verfahren. Hierfür sind die Botschaften Deutschlands entsprechend auszustatten. Die Programme zur Anwerbung und Qualifizierung von Fachkräften in ihren Herkunftsländern bauen wir aus, Qualifikationen und Ausbildung im Inland sind im Rahmen gesonderter Programme zur forcieren. Im Herkunftsland erworbene Qualifikationen sind unbürokratisch anzuerkennen, wo immer dies möglich und vertretbar ist.
Mit dem Spurwechsel haben wir eine pragmatische Lösung für die bisher bestehenden Defizite bei der Ordnung der Zuwanderungswege gefunden. Unser Ziel bleib jedoch eine Ordnung der Zuwanderungswege nach Deutschland. Dies schließt nicht aus, dass Menschen eine Bleibeperspektive erhalten, wenn ihr ursprünglicher Aufnahmegrund nicht mehr trägt, sie aber gut integriert sind. Aber wer in Deutschland arbeiten möchte, sollte dafür nicht mehr in ein Schlauchboot steigen müssen
weitere Antragsteller*innen
Von Zeile 156 bis 162:
Menschen und ihre Schicksale lassen sich nicht in grobe Schemata pressen. Aber um die Zuwanderung nach Deutschland für Zuwandernde und für uns als Aufnahmegesellschaft fair und erfolgreich gestalten zu können, brauchen wir eine grundlegende Trennung der verschiedenen Migrationswege.
- Asyl nach Art. 16a Abs. 1 GG und der Genfer Flüchtlingskonvention
Alle Menschen, die politisch verfolgt werden genießen bei uns Asyl. Wir halten an dieser Errungenschaft fest und verteidigen diese. Wer wegen Verfolgung in seinem Heimatland in Deutschland Zuflucht findet, soll sich ein eigenes Leben aufbauen und hier möglichst auch schnell arbeiten können. Dennoch ist Flucht kein Ersatz für eine geordnete Arbeitsmigration, genauso wie fehlende Qualifikationen für den Arbeitsmarkt kein Grund für die Versagung von Asyl sein dürfen.
- Flucht vor Krieg
Für uns steht fest, dass wir das Asylrecht als große Errungenschaft feiern und
als historische Verantwortung verteidigen. Zu den grünen Grundsätzen gehört
jedoch auch, dass nach einem erfolgreichen Asylantrag die großen
Herausforderungen in unserem Einwanderungsland noch bevorstehen. Es reicht
nicht, Menschen Schutz zu bieten, sie sollen auch Teil der Gesellschaft werden
und werden können.
Kriegsflüchtlinge werden überwiegend in unmittelbarer Nähe der Herkunftsländer temporär aufgenommen. Dies gilt für Geflüchtete auf anderen Kontinenten genauso wie für die Menschen, die in Europa während der Balkan-Kriege oder nach den Angriff Russlands auf die Ukraine aufgenommen wurden. Die kulturelle und oft auch sprachliche Ähnlichkeit erleichtert die Bewältigung der damit verbundenen großen Herausforderungen. Familiäre Bindung und Rückkehr, sofern möglich, sind dort erheblich einfacher zu organisieren. Damit dies gelingt und humanitäre Missstände vermieden werden, bedarf es einer konsequenten und langfristig angelegten Unterstützung der aufnehmenden Länder durch die EU und die internationale Gemeinschaft. Bei geeigneter Qualifikation und Integrationsbereitschaft ist eine Bleibeperspektive in unserem Land möglich. Wir bekennen uns zu unserer humanitären Verpflichtung Menschen, aus Krisengebieten aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen aufzunehmen. Hier helfen wir häufig Frauen und Kindern, dies es nicht schaffen, aus eigener Kraft zu uns zu kommen. Die Anzahl dieser sog. Kontingentflüchtlinge ist aber grundsätzlich abhängig zu machen von dem aktuellen Migrationsgeschehen.
- Arbeitsmigration
Deutschland braucht legale Migration. Momentan entsteht zu oft der Eindruck, dass wir die „Falschen“ abschieben, in den Arbeitsmarkt Integrierte werden abgeschoben, während Straftäter hier bleiben. Wir begrüßen die Fortschritte, die die Bundesregierung hier bereits auf den Weg gebracht hat und an denen sie arbeitet, etwa bei der Digitalisierung des Visaverfahrens und beim Abbau von Behördenschnittstellen. Auch hier holen wir auf, was die Vorgängerregierungen versäumt haben. Um im Wettbewerb um Arbeitskräfte bestehen zu können, brauchen wir schnellere und effizientere Verfahren. Hierfür sind die Botschaften Deutschlands entsprechend auszustatten. Die Programme zur Anwerbung und Qualifizierung von Fachkräften in ihren Herkunftsländern bauen wir aus, Qualifikationen und Ausbildung im Inland sind im Rahmen gesonderter Programme zur forcieren. Im Herkunftsland erworbene Qualifikationen sind unbürokratisch anzuerkennen, wo immer dies möglich und vertretbar ist.
Mit dem Spurwechsel haben wir eine pragmatische Lösung für die bisher bestehenden Defizite bei der Ordnung der Zuwanderungswege gefunden. Unser Ziel bleib jedoch eine Ordnung der Zuwanderungswege nach Deutschland. Dies schließt nicht aus, dass Menschen eine Bleibeperspektive erhalten, wenn ihr ursprünglicher Aufnahmegrund nicht mehr trägt, sie aber gut integriert sind. Aber wer in Deutschland arbeiten möchte, sollte dafür nicht mehr in ein Schlauchboot steigen müssen