Antrag: | Migrations- und Asylpolitik: Zurück zur Vernunft |
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Antragsteller*in: | BAG Migration & Flucht (dort beschlossen am: 22.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2024, 08:55 |
VR-07 (V-103)-130: Migrations- und Asylpolitik: Zurück zur Vernunft
Antragstext
Von Zeile 129 bis 155:
einsetzen, aber die Rechtsakte müssen nun wie jedes Recht umgesetzt werden. Die
Reform droht jedoch zu scheitern, schon bevor sie im Juni 2026 in Kraft tritt.
Deswegen wollen wir bereits jetzt die Umsetzung beschleunigen und ins Handeln
kommen. Schon jetzt sollte von den Außengrenzstaaten eine systematische und
rechtsstaatliche Registrierung der Schutzsuchenden eingefordert werden. Im
Gegenzug sollte eine Unterstützung bei der Aufnahme von Schutzsuchenden
angeboten werden. Nur so, werden wir dauerhaft eine bessere Verteilung in Europa
und rechtsstaatlich kontrollierte Außengrenzen sicherstellen können und
Pushbacks verhindern. Da viele Menschen unregistriert und auf unwürdigen Routen
sowieso nach Deutschland kommen und trotzdem bereits einige Male mit oder ohne
Gewalt an Außengrenzen zurückgewiesen wurden, würden selbst durch eine
maßgebliche Zusage der Binnenstaaten bei der Aufnahme unter dem Strich nicht
mehr Menschen nach Deutschland, Frankreich oder Österreich kommen.
Deshalb
sollte Deutschland eine relevante Zusage zur Aufnahme schon im nächsten Jahr
zusagen und andere Staaten zum Mitziehen auffordern. Eine Aufnahmezusage kann
beispielsweise daran gekoppelt werden, ob weiterhin unregistrierte Personen an
der deutschen Grenze ankommen, die schon in anderen EU-Staaten waren. Für jede
unregistrierte Person an der Binnengrenze könnte das Kontingent reduziert
werden, um die Anreize zur Registrierung hoch zu halten. So könnte schon im
nächsten Jahr für eine bessere Verteilung gesorgt und das Chaos an den
Außengrenzen beendet werden. Hierfür ist keine weitere Änderung der Rechtslage
notwendig.
Damit würde sich auch schnell zeigen, ob der Grundsatz der Reform
des GEAS gelingen kann: Mehr Unterstützung für Außengrenzstaaten auf der einen
Seite, rechtsstaatliche Kontrolle an den Außengrenzen auf der anderen Seite. So
können wir den Binnenmarkt und die Reisefreiheit schützen und dafür sorgen, dass
stationäre Kontrollen an deutschen Binnengrenzen endlich wieder in die
Geschichtsbücher wandern.
Wir werden die Umsetzung in deutsches Recht aktiv begleiten und dabei alle Spielräume nutzen, um den Schutz von Menschen auf der Flucht zu verbessern. Es ist für uns von zentraler Bedeutung, dass die Möglichkeit eines fairen und transparenten Asylverfahrens innerhalb der EU garantiert ist und es nicht zu Abschiebungen in Drittstaaten kommt ohne vorheriges Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung der Fluchtgründe und der Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Im Falle von Rückführungen muss das Verbindungselement erhalten bleiben. Es ist zutiefst inhuman einen Menschen in ein Land abzuschieben, in dem er nie zuvor gewesen ist. Unzulässigkeitsentscheidungen aufgrund vermeintlich sicherer Drittstaaten spielen in Deutschland bisher keine Rolle – und das sollte so bleiben. Eine solche Praxis wäre kaum umsetzbar und würde den Zugang zu Schutz erheblich verzögern.
Grenzverfahren, die mit einer de-facto-Inhaftierung einhergehen und keine inhaltliche Prüfung von Fluchtgründen garantieren, sind nicht human und werden den Rechten und Nöten schutzsuchender Menschen nicht gerecht. Jüngste Entscheidungen wie die des Obersten Gerichtes in Rom zum Italien-Albanien-Deal zeigen erneut, dass Modelle der Externalisierung rechtlich nicht auf sicheren Füßen stehen. Daher setzen wir uns mit aller Kraft dafür ein, dass EU-Mitgliedstaaten nicht zur Durchführung von Grenzverfahren verpflichtet werden und Schutzsuchende nicht inhaftiert werden. Geschlossene Lager, Transitzonen oder europäische Außenlager in Drittstaaten lehnen wir ab.
Von Zeile 129 bis 155:
einsetzen, aber die Rechtsakte müssen nun wie jedes Recht umgesetzt werden. Die
Reform droht jedoch zu scheitern, schon bevor sie im Juni 2026 in Kraft tritt.
Deswegen wollen wir bereits jetzt die Umsetzung beschleunigen und ins Handeln
kommen. Schon jetzt sollte von den Außengrenzstaaten eine systematische und
rechtsstaatliche Registrierung der Schutzsuchenden eingefordert werden. Im
Gegenzug sollte eine Unterstützung bei der Aufnahme von Schutzsuchenden
angeboten werden. Nur so, werden wir dauerhaft eine bessere Verteilung in Europa
und rechtsstaatlich kontrollierte Außengrenzen sicherstellen können und
Pushbacks verhindern. Da viele Menschen unregistriert und auf unwürdigen Routen
sowieso nach Deutschland kommen und trotzdem bereits einige Male mit oder ohne
Gewalt an Außengrenzen zurückgewiesen wurden, würden selbst durch eine
maßgebliche Zusage der Binnenstaaten bei der Aufnahme unter dem Strich nicht
mehr Menschen nach Deutschland, Frankreich oder Österreich kommen.
Deshalb
sollte Deutschland eine relevante Zusage zur Aufnahme schon im nächsten Jahr
zusagen und andere Staaten zum Mitziehen auffordern. Eine Aufnahmezusage kann
beispielsweise daran gekoppelt werden, ob weiterhin unregistrierte Personen an
der deutschen Grenze ankommen, die schon in anderen EU-Staaten waren. Für jede
unregistrierte Person an der Binnengrenze könnte das Kontingent reduziert
werden, um die Anreize zur Registrierung hoch zu halten. So könnte schon im
nächsten Jahr für eine bessere Verteilung gesorgt und das Chaos an den
Außengrenzen beendet werden. Hierfür ist keine weitere Änderung der Rechtslage
notwendig.
Damit würde sich auch schnell zeigen, ob der Grundsatz der Reform
des GEAS gelingen kann: Mehr Unterstützung für Außengrenzstaaten auf der einen
Seite, rechtsstaatliche Kontrolle an den Außengrenzen auf der anderen Seite. So
können wir den Binnenmarkt und die Reisefreiheit schützen und dafür sorgen, dass
stationäre Kontrollen an deutschen Binnengrenzen endlich wieder in die
Geschichtsbücher wandern.
Wir werden die Umsetzung in deutsches Recht aktiv begleiten und dabei alle Spielräume nutzen, um den Schutz von Menschen auf der Flucht zu verbessern. Es ist für uns von zentraler Bedeutung, dass die Möglichkeit eines fairen und transparenten Asylverfahrens innerhalb der EU garantiert ist und es nicht zu Abschiebungen in Drittstaaten kommt ohne vorheriges Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung der Fluchtgründe und der Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Im Falle von Rückführungen muss das Verbindungselement erhalten bleiben. Es ist zutiefst inhuman einen Menschen in ein Land abzuschieben, in dem er nie zuvor gewesen ist. Unzulässigkeitsentscheidungen aufgrund vermeintlich sicherer Drittstaaten spielen in Deutschland bisher keine Rolle – und das sollte so bleiben. Eine solche Praxis wäre kaum umsetzbar und würde den Zugang zu Schutz erheblich verzögern.
Grenzverfahren, die mit einer de-facto-Inhaftierung einhergehen und keine inhaltliche Prüfung von Fluchtgründen garantieren, sind nicht human und werden den Rechten und Nöten schutzsuchender Menschen nicht gerecht. Jüngste Entscheidungen wie die des Obersten Gerichtes in Rom zum Italien-Albanien-Deal zeigen erneut, dass Modelle der Externalisierung rechtlich nicht auf sicheren Füßen stehen. Daher setzen wir uns mit aller Kraft dafür ein, dass EU-Mitgliedstaaten nicht zur Durchführung von Grenzverfahren verpflichtet werden und Schutzsuchende nicht inhaftiert werden. Geschlossene Lager, Transitzonen oder europäische Außenlager in Drittstaaten lehnen wir ab.