Antrag: | Migrations- und Asylpolitik: Zurück zur Vernunft |
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Antragsteller*in: | BAG Migration & Flucht (dort beschlossen am: 22.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2024, 09:00 |
VR-07 (V-103)-156-2: Migrations- und Asylpolitik: Zurück zur Vernunft
Antragstext
Von Zeile 156 bis 162:
Für uns steht fest, dass wir das Asylrecht als große Errungenschaft feiern und
als historische Verantwortung verteidigen.
Für uns steht fest, dass wir das Asylrecht als große Errungenschaft feiern und
als historische Verantwortung verteidigen. Zu den grünen Grundsätzen gehört
jedoch auch, dass nach einem erfolgreichen Asylantrag die großen
Herausforderungen in unserem Einwanderungsland noch bevorstehen. Es reicht
nicht, Menschen Schutz zu bieten, sie sollen auch Teil der Gesellschaft werden
und werden können.
Herausforderungen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden werden nicht durch Verschärfungen des Asylrechts gelöst. Im Gegenteil, viele in der Diskussion befindliche Vorschläge führen zu untragbaren Härten, überbordender Bürokratie oder sind schlichtweg verfassungswidrig, weil sie mit der Menschenwürde unvereinbar sind. Insbesondere Leistungskürzungen bis hin zu Leistungsausschlüssen für Geflüchtete, etwa wenn Dublin-Abschiebungen scheitern, lehnen wir entschieden ab. Sie sind verfassungswidrig, menschenfeindlich und missachten, dass die betroffenen Personen oft keine Verantwortung für diese Umstände tragen. Solche Leistungskürzungen führen nicht nur zu untragbaren menschlichen Härten, sie stellen die Kommunen, in denen sich die Menschen aufhalten, vor unlösbare Aufgaben. Menschen auf die Straße zu setzen, würde zu Leid und zu Chaos führen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist und daher das soziokulturelle Existenzminimum für Geflüchtete gesichert sein muss. Wir erwarten, dass die Verfassungsmäßigkeit der Sozialleistungen für Asylsuchende sichergestellt ist.
Das Dublin-System mit seinen Überstellungsfristen darf nicht dazu führen, dass Schutzsuchende in einen rechtlichen Schwebezustand geraten und kein EU-Staat für das Asylverfahren zuständig sein möchte. Menschen, die sich de facto hier aufhalten, müssen auch Zugang zum Asylverfahren haben. Kettenabschiebungen dürfen nicht dazu führen, dass Asylsuchende ohne Prüfung ihres Schutzgesuches in Staaten außerhalb der EU abgeschoben werden. Wir stehen weiterhin zum Kirchenasyl.
Als Ergänzung des Asylsystems unterstützen wir humanitäre Aufnahmeprogramme und Resettlement. Es muss sichergestellt sein, dass alle Personen zügig aufgenommen werden, die eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan erhalten haben. Die Beendigung der Aufnahme aus Afghanistan lehnen wir ab. Wir appellieren an die Bundesregierung, den Aktionsplan Afghanistan entschieden umzusetzen und weiter bedrohte Personen aus Afghanistan aufzunehmen. Zudem muss die Flucht vor der Klimakrise als Fluchtursache anerkannt werden.
Bereits jetzt kann, wer in sein Herkunftsland zurückkehrt, seine Flüchtlingseigenschaft verlieren. Ein weitere Verschärfung dieser Möglichkeit halten wir weder für notwendig noch für sinnvoll. Etwa die geplante Beweislastumkehr zu Lasten von Geflüchteten schafft zusätzliche Härten, ohne irgendein Problem zu lösen. Auch eine weitere Absenkung der Schwelle für Ausweisungen oder die Verhinderung der Flüchtlingseigenschaft im Asylverfahren im Falle von strafrechtlichen Verurteilungen lehnen wir ab. Bereits jetzt liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bei rechtskräftigen Verurteilungen zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlicher Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit oder das Leben vor. Damit besteht eine sachgerechte Regelung, die keiner Verschärfung bedarf.
Von Zeile 156 bis 162:
Für uns steht fest, dass wir das Asylrecht als große Errungenschaft feiern und
als historische Verantwortung verteidigen.
Für uns steht fest, dass wir das Asylrecht als große Errungenschaft feiern und
als historische Verantwortung verteidigen. Zu den grünen Grundsätzen gehört
jedoch auch, dass nach einem erfolgreichen Asylantrag die großen
Herausforderungen in unserem Einwanderungsland noch bevorstehen. Es reicht
nicht, Menschen Schutz zu bieten, sie sollen auch Teil der Gesellschaft werden
und werden können.
Herausforderungen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden werden nicht durch Verschärfungen des Asylrechts gelöst. Im Gegenteil, viele in der Diskussion befindliche Vorschläge führen zu untragbaren Härten, überbordender Bürokratie oder sind schlichtweg verfassungswidrig, weil sie mit der Menschenwürde unvereinbar sind. Insbesondere Leistungskürzungen bis hin zu Leistungsausschlüssen für Geflüchtete, etwa wenn Dublin-Abschiebungen scheitern, lehnen wir entschieden ab. Sie sind verfassungswidrig, menschenfeindlich und missachten, dass die betroffenen Personen oft keine Verantwortung für diese Umstände tragen. Solche Leistungskürzungen führen nicht nur zu untragbaren menschlichen Härten, sie stellen die Kommunen, in denen sich die Menschen aufhalten, vor unlösbare Aufgaben. Menschen auf die Straße zu setzen, würde zu Leid und zu Chaos führen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist und daher das soziokulturelle Existenzminimum für Geflüchtete gesichert sein muss. Wir erwarten, dass die Verfassungsmäßigkeit der Sozialleistungen für Asylsuchende sichergestellt ist.
Das Dublin-System mit seinen Überstellungsfristen darf nicht dazu führen, dass Schutzsuchende in einen rechtlichen Schwebezustand geraten und kein EU-Staat für das Asylverfahren zuständig sein möchte. Menschen, die sich de facto hier aufhalten, müssen auch Zugang zum Asylverfahren haben. Kettenabschiebungen dürfen nicht dazu führen, dass Asylsuchende ohne Prüfung ihres Schutzgesuches in Staaten außerhalb der EU abgeschoben werden. Wir stehen weiterhin zum Kirchenasyl.
Als Ergänzung des Asylsystems unterstützen wir humanitäre Aufnahmeprogramme und Resettlement. Es muss sichergestellt sein, dass alle Personen zügig aufgenommen werden, die eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan erhalten haben. Die Beendigung der Aufnahme aus Afghanistan lehnen wir ab. Wir appellieren an die Bundesregierung, den Aktionsplan Afghanistan entschieden umzusetzen und weiter bedrohte Personen aus Afghanistan aufzunehmen. Zudem muss die Flucht vor der Klimakrise als Fluchtursache anerkannt werden.
Bereits jetzt kann, wer in sein Herkunftsland zurückkehrt, seine Flüchtlingseigenschaft verlieren. Ein weitere Verschärfung dieser Möglichkeit halten wir weder für notwendig noch für sinnvoll. Etwa die geplante Beweislastumkehr zu Lasten von Geflüchteten schafft zusätzliche Härten, ohne irgendein Problem zu lösen. Auch eine weitere Absenkung der Schwelle für Ausweisungen oder die Verhinderung der Flüchtlingseigenschaft im Asylverfahren im Falle von strafrechtlichen Verurteilungen lehnen wir ab. Bereits jetzt liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bei rechtskräftigen Verurteilungen zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlicher Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit oder das Leben vor. Damit besteht eine sachgerechte Regelung, die keiner Verschärfung bedarf.