Wir unterstützen grundsätzlich den Antrag „Für mehr Gerechtigkeit und Effizienz: Erbschaftssteuer reformieren“, erachten jedoch die Begrenzung der Erbschaftshöhe als eine wichtige Ergänzung.
Das Erbvermögen in Deutschland ist seit den 60er Jahren stark gestiegen. Dies führt zu einer ungerechten Vermögensanhäufung, die nicht durch individuelle Leistung gerechtfertigt ist. Zudem zeigt sich ein großer Unterschied zwischen den Erbschaftshöhen in Ost- und Westdeutschland. Das in der DDR entstandene geringere Kapitalvermögen wirkt sich bis heute aus.
In einer Demokratie sollten alle Menschen möglichst chancengleich in das Leben starten weshalb das Erbe, das an eine Person geht, begrenzt sein sollte. Eine zusätzliche Begrenzung der Erbschaftshöhe pro Person sowie eine europäische Harmonisierung der Erbschaftssteuer kann sich daher in Verbindung mit den bereits vorgeschlagenen steuerlichen Maßnahmen vorteilhaft auf die folgenden Punkte auswirken:
1. Vermeidung extremer Vermögenskonzentration
Die Einführung eines Maximalbetrags für Erbschaften dient dazu, die Konzentration von extremen Vermögen in den Händen weniger zu verhindern. Dies fördert eine gerechtere Vermögensverteilung und verhindert die Entstehung dynastischer Vermögen, die über Generationen hinweg ohne eigene Leistung weitergegeben werden.
2. Fiskalische Stabilität und gesellschaftlicher Zusammenhalt:
Durch die Begrenzung von Erbschaften und die Besteuerung großer Vermögen wird das Steueraufkommen erhöht, was dem Staat ermöglicht, notwendige öffentliche Ausgaben zu finanzieren, ohne die Steuerlast auf die breitere Bevölkerung zu erhöhen. Dies bringt mehrere Vorteile für Deutschland:
a) Vermeidung des Auseinanderfallens der Gesellschaft: Die Maßnahme trägt dazu bei, die wachsende Ungleichheit der Vermögensverhältnisse abzumildern, die unabhängig von Leistung und Arbeitseinkommen entsteht. So wird eine gerechtere Verteilung des Wohlstands gefördert.
b) Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Durch eine gerechtere Vermögensverteilung wird das Zusammenleben in der Gesellschaft gestärkt, was zu einem stabileren und sichereren sozialen Umfeld beiträgt, das auf gemeinsamen demokratischen Werten basiert.
c) Generierung höherer staatlicher Einnahmen: Die zusätzlichen Steuereinnahmen tragen zur fiskalischen Stabilität bei und schaffen höhere Mittel für öffentliche Ausgaben, was wiederum die wirtschaftliche und soziale Stabilität des Landes fördert.
3. Faire Verteilung der Lasten für Klimaschutz und Klimaanpassung
Zahlreiche Studien belegen, dass Personen mit höheren Vermögen eine deutlich größeren planetaren „Fußabdruck“ hinterlassen als die durchschnittliche Bevölkerung. So waren die reichsten zehn Prozent der Menschen in Deutschland 2019 für 28 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich, das reichste Prozent für acht Prozent. Eine Begrenzung der Erbschaft kann diesen Effekt reduzieren und die Einnahmen des Staates für die Begleichung der historischen „Schuld“ verwendet werden, indem notwendige Klimaschutz und -Anpassungsmaßnahmen finanziert werden können (siehe z.B. Klima- und Transformationsfonds).
4. Lebensstandard des Erben:
Bei einem Erbe von 5.000.000 Euro ist der maximale Erbbetrag nach Steuern 1.000.000 Euro (Freibetrag) + 4.000.000 Euro (zu versteuerndes Erbe, welches mit 25% Erbschaftssteuer belastet wird), was einem Gesamtbetrag von 4.000.000 Euro entspricht. Ein Erbe von 4.000.000 Euro ermöglicht dem Erben ein überdurchschnittlich gutes Leben, auch ohne Erwerbstätigkeit.
Investiert in mündelsichere Deutsche Staatsanleihen, ergeben sich jährliche Zinserträge von ca. 100.000 Euro (Bundesrepublik Deutschland ‒ Finanzagentur GmbH (2024). Nach Steuern bleiben davon ca. 75.000 Euro, was einem Haushaltsnettoeinkommen entspricht, das höher ist als bei 98% der deutschen Bevölkerung.
5. Vermeidung von Steuerflucht:
Eine europaweit einheitliche Erbschaftsregelung soll Steuerflucht innerhalb Europas verhindern und die Auslagerung von Vermögen und Wohnsitz ins Ausland vermeiden.
6. Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen
In Folge der Komplettbesteuerung müssen möglicherweise umfangreiche Firmenvermögen aus bestehendem Privatbesitz herausgelöst werden mit der Anforderung Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dazu sind passende rechtliche Verwaltungsmodelle zu entwickeln. Möglichkeiten wären beispielsweise Staatsfonds die vergleichbar wie Private Equity Portfolios geführt werden, ein Management im Verantwortungseigentum, Genossenschaften oder Public Listing der Firmen am Aktienmarkt.