Antrag: | Migrations- und Asylpolitik: Zurück zur Vernunft |
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Antragsteller*in: | BAG Migration & Flucht (dort beschlossen am: 22.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: VR-07 (V-103)-175 |
Eingereicht: | 25.10.2024, 09:00 |
VR-07 (V-103)-156-2: Migrations- und Asylpolitik: Zurück zur Vernunft
Verfahrensvorschlag zu VR-07 (V-103)-175: Antragstext
Von Zeile 175 bis 178:
AsylDer Umgang mit Migration und Integration sindist eine DaueraufgabeAufgabe, die dauerhafte Strukturen braucht.
Dabei muss es auch um Resilienz gehen, denn es wird immer wieder Jahre geben in
geben, in denen mehr Menschen kommen und Jahre, in denen weniger Menschen kommen. Die
Die Strukturen eines Einwanderungslandes müssen für diese Dynamiken gerüstet sein. Die Ampel-Regierung hatte sich vorgenommen, 400.000 Wohnungen im Jahr zu bauen. Wir treten dafür ein, dass das auch endlich Praxis wird und damit auch der Mangel an bezahlbarem Wohnraum endlich angegangen wird. Die ausreichende Finanzierung von Zivilgesellschaft und staatlicher Infrastruktur wie Gerichten oder Behörden ist eine der Voraussetzungen für gelingende Integration. Eine stärkere und dauerhafte Finanzierung der Unterbringung und Versorgung in unseren Kommunen, die einen zentralen Teil der Integration leisten, sollte von Bund und Ländern durch einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen geregelt sein.
Wir stehen für soziale Teilhabe. Damit alle Menschen am Leben in unserer Gesellschaft teilhaben und Integration gelingen kann, müssen hierfür auch die Voraussetzungen geschaffen werden. Politische Maßnahmen dürfen nicht darauf abzielen, das Leben von Geflüchteten zu erschweren, sondern die Integration zu vereinfachen. Maßnahmen wie eine Bezahlkarte, müssen so ausgestaltet werden dass sie Bürokratie verringern und Integration ermöglicht, das haben wir in Hannover erfolgreich vorgemacht - ganz ohne unangemessene Bargeldobergrenze. Auch das EU-Recht legt fest, dass eine Leistungskürzung bei Dublin-Fällen in Deutschland nur dann erfolgen darf, wenn es den betroffenen Personen tatsächlich und rechtlich möglich ist, in einen anderen zuständigen EU-Mitgliedstaat zu gelangen und dort auch faktisch Zugang zu Leistungen besteht. Es muss immer sichergestellt werden, dass keine Kürzung unter das Existenzminimum erfolgt. "Bett, Brot, Seife" ist für uns keine Leitlinie. Stattdessen wollen wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchsetzen: Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.
Antragstext
Von Zeile 156 bis 162:
Für uns steht fest, dass wir das Asylrecht als große Errungenschaft feiern und
als historische Verantwortung verteidigen.
Für uns steht fest, dass wir das Asylrecht als große Errungenschaft feiern und
als historische Verantwortung verteidigen. Zu den grünen Grundsätzen gehört
jedoch auch, dass nach einem erfolgreichen Asylantrag die großen
Herausforderungen in unserem Einwanderungsland noch bevorstehen. Es reicht
nicht, Menschen Schutz zu bieten, sie sollen auch Teil der Gesellschaft werden
und werden können.
Herausforderungen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden werden nicht durch Verschärfungen des Asylrechts gelöst. Im Gegenteil, viele in der Diskussion befindliche Vorschläge führen zu untragbaren Härten, überbordender Bürokratie oder sind schlichtweg verfassungswidrig, weil sie mit der Menschenwürde unvereinbar sind. Insbesondere Leistungskürzungen bis hin zu Leistungsausschlüssen für Geflüchtete, etwa wenn Dublin-Abschiebungen scheitern, lehnen wir entschieden ab. Sie sind verfassungswidrig, menschenfeindlich und missachten, dass die betroffenen Personen oft keine Verantwortung für diese Umstände tragen. Solche Leistungskürzungen führen nicht nur zu untragbaren menschlichen Härten, sie stellen die Kommunen, in denen sich die Menschen aufhalten, vor unlösbare Aufgaben. Menschen auf die Straße zu setzen, würde zu Leid und zu Chaos führen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist und daher das soziokulturelle Existenzminimum für Geflüchtete gesichert sein muss. Wir erwarten, dass die Verfassungsmäßigkeit der Sozialleistungen für Asylsuchende sichergestellt ist.
Das Dublin-System mit seinen Überstellungsfristen darf nicht dazu führen, dass Schutzsuchende in einen rechtlichen Schwebezustand geraten und kein EU-Staat für das Asylverfahren zuständig sein möchte. Menschen, die sich de facto hier aufhalten, müssen auch Zugang zum Asylverfahren haben. Kettenabschiebungen dürfen nicht dazu führen, dass Asylsuchende ohne Prüfung ihres Schutzgesuches in Staaten außerhalb der EU abgeschoben werden. Wir stehen weiterhin zum Kirchenasyl.
Als Ergänzung des Asylsystems unterstützen wir humanitäre Aufnahmeprogramme und Resettlement. Es muss sichergestellt sein, dass alle Personen zügig aufgenommen werden, die eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan erhalten haben. Die Beendigung der Aufnahme aus Afghanistan lehnen wir ab. Wir appellieren an die Bundesregierung, den Aktionsplan Afghanistan entschieden umzusetzen und weiter bedrohte Personen aus Afghanistan aufzunehmen. Zudem muss die Flucht vor der Klimakrise als Fluchtursache anerkannt werden.
Bereits jetzt kann, wer in sein Herkunftsland zurückkehrt, seine Flüchtlingseigenschaft verlieren. Ein weitere Verschärfung dieser Möglichkeit halten wir weder für notwendig noch für sinnvoll. Etwa die geplante Beweislastumkehr zu Lasten von Geflüchteten schafft zusätzliche Härten, ohne irgendein Problem zu lösen. Auch eine weitere Absenkung der Schwelle für Ausweisungen oder die Verhinderung der Flüchtlingseigenschaft im Asylverfahren im Falle von strafrechtlichen Verurteilungen lehnen wir ab. Bereits jetzt liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bei rechtskräftigen Verurteilungen zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlicher Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit oder das Leben vor. Damit besteht eine sachgerechte Regelung, die keiner Verschärfung bedarf.
Von Zeile 175 bis 178:
AsylDer Umgang mit Migration und Integration sindist eine DaueraufgabeAufgabe, die dauerhafte Strukturen braucht.
Dabei muss es auch um Resilienz gehen, denn es wird immer wieder Jahre geben in
geben, in denen mehr Menschen kommen und Jahre, in denen weniger Menschen kommen. Die
Die Strukturen eines Einwanderungslandes müssen für diese Dynamiken gerüstet sein. Die Ampel-Regierung hatte sich vorgenommen, 400.000 Wohnungen im Jahr zu bauen. Wir treten dafür ein, dass das auch endlich Praxis wird und damit auch der Mangel an bezahlbarem Wohnraum endlich angegangen wird. Die ausreichende Finanzierung von Zivilgesellschaft und staatlicher Infrastruktur wie Gerichten oder Behörden ist eine der Voraussetzungen für gelingende Integration. Eine stärkere und dauerhafte Finanzierung der Unterbringung und Versorgung in unseren Kommunen, die einen zentralen Teil der Integration leisten, sollte von Bund und Ländern durch einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen geregelt sein.
Wir stehen für soziale Teilhabe. Damit alle Menschen am Leben in unserer Gesellschaft teilhaben und Integration gelingen kann, müssen hierfür auch die Voraussetzungen geschaffen werden. Politische Maßnahmen dürfen nicht darauf abzielen, das Leben von Geflüchteten zu erschweren, sondern die Integration zu vereinfachen. Maßnahmen wie eine Bezahlkarte, müssen so ausgestaltet werden dass sie Bürokratie verringern und Integration ermöglicht, das haben wir in Hannover erfolgreich vorgemacht - ganz ohne unangemessene Bargeldobergrenze. Auch das EU-Recht legt fest, dass eine Leistungskürzung bei Dublin-Fällen in Deutschland nur dann erfolgen darf, wenn es den betroffenen Personen tatsächlich und rechtlich möglich ist, in einen anderen zuständigen EU-Mitgliedstaat zu gelangen und dort auch faktisch Zugang zu Leistungen besteht. Es muss immer sichergestellt werden, dass keine Kürzung unter das Existenzminimum erfolgt. "Bett, Brot, Seife" ist für uns keine Leitlinie. Stattdessen wollen wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchsetzen: Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.
Antragstext
Von Zeile 156 bis 162:
Für uns steht fest, dass wir das Asylrecht als große Errungenschaft feiern und
als historische Verantwortung verteidigen.
Für uns steht fest, dass wir das Asylrecht als große Errungenschaft feiern und
als historische Verantwortung verteidigen. Zu den grünen Grundsätzen gehört
jedoch auch, dass nach einem erfolgreichen Asylantrag die großen
Herausforderungen in unserem Einwanderungsland noch bevorstehen. Es reicht
nicht, Menschen Schutz zu bieten, sie sollen auch Teil der Gesellschaft werden
und werden können.
Herausforderungen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden werden nicht durch Verschärfungen des Asylrechts gelöst. Im Gegenteil, viele in der Diskussion befindliche Vorschläge führen zu untragbaren Härten, überbordender Bürokratie oder sind schlichtweg verfassungswidrig, weil sie mit der Menschenwürde unvereinbar sind. Insbesondere Leistungskürzungen bis hin zu Leistungsausschlüssen für Geflüchtete, etwa wenn Dublin-Abschiebungen scheitern, lehnen wir entschieden ab. Sie sind verfassungswidrig, menschenfeindlich und missachten, dass die betroffenen Personen oft keine Verantwortung für diese Umstände tragen. Solche Leistungskürzungen führen nicht nur zu untragbaren menschlichen Härten, sie stellen die Kommunen, in denen sich die Menschen aufhalten, vor unlösbare Aufgaben. Menschen auf die Straße zu setzen, würde zu Leid und zu Chaos führen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist und daher das soziokulturelle Existenzminimum für Geflüchtete gesichert sein muss. Wir erwarten, dass die Verfassungsmäßigkeit der Sozialleistungen für Asylsuchende sichergestellt ist.
Das Dublin-System mit seinen Überstellungsfristen darf nicht dazu führen, dass Schutzsuchende in einen rechtlichen Schwebezustand geraten und kein EU-Staat für das Asylverfahren zuständig sein möchte. Menschen, die sich de facto hier aufhalten, müssen auch Zugang zum Asylverfahren haben. Kettenabschiebungen dürfen nicht dazu führen, dass Asylsuchende ohne Prüfung ihres Schutzgesuches in Staaten außerhalb der EU abgeschoben werden. Wir stehen weiterhin zum Kirchenasyl.
Als Ergänzung des Asylsystems unterstützen wir humanitäre Aufnahmeprogramme und Resettlement. Es muss sichergestellt sein, dass alle Personen zügig aufgenommen werden, die eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan erhalten haben. Die Beendigung der Aufnahme aus Afghanistan lehnen wir ab. Wir appellieren an die Bundesregierung, den Aktionsplan Afghanistan entschieden umzusetzen und weiter bedrohte Personen aus Afghanistan aufzunehmen. Zudem muss die Flucht vor der Klimakrise als Fluchtursache anerkannt werden.
Bereits jetzt kann, wer in sein Herkunftsland zurückkehrt, seine Flüchtlingseigenschaft verlieren. Ein weitere Verschärfung dieser Möglichkeit halten wir weder für notwendig noch für sinnvoll. Etwa die geplante Beweislastumkehr zu Lasten von Geflüchteten schafft zusätzliche Härten, ohne irgendein Problem zu lösen. Auch eine weitere Absenkung der Schwelle für Ausweisungen oder die Verhinderung der Flüchtlingseigenschaft im Asylverfahren im Falle von strafrechtlichen Verurteilungen lehnen wir ab. Bereits jetzt liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bei rechtskräftigen Verurteilungen zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlicher Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit oder das Leben vor. Damit besteht eine sachgerechte Regelung, die keiner Verschärfung bedarf.
Von Zeile 156 bis 162:
Für uns steht fest, dass wir das Asylrecht als große Errungenschaft feiern und
als historische Verantwortung verteidigen.
Für uns steht fest, dass wir das Asylrecht als große Errungenschaft feiern und
als historische Verantwortung verteidigen. Zu den grünen Grundsätzen gehört
jedoch auch, dass nach einem erfolgreichen Asylantrag die großen
Herausforderungen in unserem Einwanderungsland noch bevorstehen. Es reicht
nicht, Menschen Schutz zu bieten, sie sollen auch Teil der Gesellschaft werden
und werden können.
Herausforderungen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden werden nicht durch Verschärfungen des Asylrechts gelöst. Im Gegenteil, viele in der Diskussion befindliche Vorschläge führen zu untragbaren Härten, überbordender Bürokratie oder sind schlichtweg verfassungswidrig, weil sie mit der Menschenwürde unvereinbar sind. Insbesondere Leistungskürzungen bis hin zu Leistungsausschlüssen für Geflüchtete, etwa wenn Dublin-Abschiebungen scheitern, lehnen wir entschieden ab. Sie sind verfassungswidrig, menschenfeindlich und missachten, dass die betroffenen Personen oft keine Verantwortung für diese Umstände tragen. Solche Leistungskürzungen führen nicht nur zu untragbaren menschlichen Härten, sie stellen die Kommunen, in denen sich die Menschen aufhalten, vor unlösbare Aufgaben. Menschen auf die Straße zu setzen, würde zu Leid und zu Chaos führen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist und daher das soziokulturelle Existenzminimum für Geflüchtete gesichert sein muss. Wir erwarten, dass die Verfassungsmäßigkeit der Sozialleistungen für Asylsuchende sichergestellt ist.
Das Dublin-System mit seinen Überstellungsfristen darf nicht dazu führen, dass Schutzsuchende in einen rechtlichen Schwebezustand geraten und kein EU-Staat für das Asylverfahren zuständig sein möchte. Menschen, die sich de facto hier aufhalten, müssen auch Zugang zum Asylverfahren haben. Kettenabschiebungen dürfen nicht dazu führen, dass Asylsuchende ohne Prüfung ihres Schutzgesuches in Staaten außerhalb der EU abgeschoben werden. Wir stehen weiterhin zum Kirchenasyl.
Als Ergänzung des Asylsystems unterstützen wir humanitäre Aufnahmeprogramme und Resettlement. Es muss sichergestellt sein, dass alle Personen zügig aufgenommen werden, die eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan erhalten haben. Die Beendigung der Aufnahme aus Afghanistan lehnen wir ab. Wir appellieren an die Bundesregierung, den Aktionsplan Afghanistan entschieden umzusetzen und weiter bedrohte Personen aus Afghanistan aufzunehmen. Zudem muss die Flucht vor der Klimakrise als Fluchtursache anerkannt werden.
Bereits jetzt kann, wer in sein Herkunftsland zurückkehrt, seine Flüchtlingseigenschaft verlieren. Ein weitere Verschärfung dieser Möglichkeit halten wir weder für notwendig noch für sinnvoll. Etwa die geplante Beweislastumkehr zu Lasten von Geflüchteten schafft zusätzliche Härten, ohne irgendein Problem zu lösen. Auch eine weitere Absenkung der Schwelle für Ausweisungen oder die Verhinderung der Flüchtlingseigenschaft im Asylverfahren im Falle von strafrechtlichen Verurteilungen lehnen wir ab. Bereits jetzt liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bei rechtskräftigen Verurteilungen zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlicher Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit oder das Leben vor. Damit besteht eine sachgerechte Regelung, die keiner Verschärfung bedarf.