Antrag: | Es ist an der Zeit: Selbstbestimmung gesetzlich verankern (V-16, V-100 geeint) |
---|---|
Antragsteller*in: | Lillemor Mallau (KV Berlin-Pankow) und 53 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 61%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 24.10.2024, 20:31 |
VR-05-003: Es ist an der Zeit: Selbstbestimmung gesetzlich verankern (V-16, V-100 geeint)
Verfahrensvorschlag: Titel
Ändern in:
Es ist an der Zeit: Selbstbestimmung gesetzlich verankern (V-16, V-100 geeint) und Gewaltschutzgesetz umsetzten
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 1 bis 3:
Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht,und das Recht auf körperliche Unversehrtheit sind Grundrechte, die für alle gelten mussmüssen. DazuDennoch werden Millionen von Frauen tagtäglich durch Misogynie, häusliche Gewalt und Femizid bedroht und ihrer Rechte beraubt. Zur Selbstbestimmung gehört ganz wesentlich das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Das ist seit jeher die Position von Bündnis 90/ Die
Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht,und das Recht auf körperliche Unversehrtheit sind Grundrechte, die für alle
gelten mussmüssen. DazuDennoch werden Millionen von Frauen tagtäglich durch Misogynie, häusliche Gewalt und Femizid bedroht und ihrer Rechte beraubt. Zur Selbstbestimmung gehört ganz wesentlich das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen
Schwangerschaftsabbrüchen. Das ist seit jeher die Position von Bündnis 90/ Die
Grünen. Schwangere brauchen für diese Entscheidung gute Beratungs- und
Versorgungsstrukturen, die sie unterstützen, und keine Bevormundung,
Stigmatisierung oder Drohungen mit dem Strafrecht. Die aktuelle Regelung von
1995 steht, seit sie verabschiedet wurde, zu Recht in der Kritik, denn sie ist
und war nie ein guter Kompromiss. Es gab nie eine ernsthafte Abwägung zwischen
dem Schutz ungeborenen Lebens und dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung über
ihren eigenen Körper. Diese Regelung hat Frauen stigmatisiert und die
Versorgungslage verschlechtert, da sie zum Beispiel verhindert, dass der
Eingriff in der medizinischen Ausbildung gelehrt wird. Bis heute beschneidet sie
die Selbstbestimmung von Frauen und sorgt für Stigmatisierung und Druck in einer
für manche ohnehin belastenden Situation. Mit ihr wurde zudem die Chance vertan,
nach der Wiedervereinigung zu einer guten Neuregelung zu kommen. Für die Frauen
in Ostdeutschland bedeutete das - nach einer Fristenlösung in der DDR –einen
enormen Rückschritt. Zu diesem Schluss kommt auch die unabhängige Kommission,
die von der Bundesregierung eingesetzt und mit Wissenschaftler*innen aus unter
anderem Medizin, Psychologie, Ethik und Recht besetzt war. Sie empfiehlt in
ihrem Bericht zur Reform des §218 StGB zum einen, dass Schwangerschaftsabbrüche
innerhalb der ersten zwölf Wochen erlaubt werden sollten. Zum anderen betont sie
die Wichtigkeit der Prävention, damit es gar nicht erst zu ungewollten
Schwangerschaften kommt. Staat und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass Frauen
in dieser Situation eine gute wohnortnahe und vielfältige Versorgungslage
vorfinden, zum einen was die Einrichtungen betrifft, die die Abbrüche vornehmen,
aber auch was die Beratungsstellen betrifft. Die Entkriminalisierung von
sicheren und selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen ist die Voraussetzung
für eine gute reproduktive Gesundheitsversorgung. Jetzt gilt es, diese
eindeutigen Ergebnisse schnellstmöglich umzusetzen.
Aufklärung und Präventionsarbeit
Dazu gehören eine umfassende Sexualaufklärung, Schulungen und Beratungen.
Ärztlich verordnete Verhütungsmittel sollten kostenfrei und Teil des GKV
Leistungskatalogs sein.
Eine Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des
Strafgesetzbuches verankern und Abbrüche in der Frühphase (12 Wochen)
legalisieren
Zudem muss sichergestellt werden, dass es ausreichend Einrichtungen gibt, die
diesen Eingriff mit der von der Frau gewünschten Methode vornehmen können. Die
Krankenkassen sollen die Kosten für diese Eingriffe übernehmen und der Eingriff
soll nach der Legalisierung Teil des Leistungskatalogs werden.
Die derzeitige Beratungspflicht in ein Recht auf Beratung umwandeln
Ungewollt schwangere Frauen müssen bei Bedarf auf ein umfangreiches, gut
erreichbares und plurales Beratungsangebot zurückgreifen können. Eine
Beratungspflicht innerhalb einer Wartezeit vor der Durchführung des
Schwangerschaftsabbruches ist aber das Gegenteil von Selbstbestimmung. Anstelle
einer Pflichtberatung für ungewollt Schwangere setzen wir uns für ein Recht auf
eine freiwillige und kostenfreie Beratung im Schwangerschaftskonflikt ein.
Die Versorgung durch eine verbesserte Ausbildung und Weiterbildung von
Ärzt*innen verbessern
Schwangerschaftsabbrüche sind der häufigste gynäkologische Eingriff. Deshalb
muss das praktische Erlernen von allen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs als
fester Bestandteil der fachärztlichen Weiterbildung zur Frauenheilkunde und
Geburtshilfe gehören. Über alle weiteren Punkte, die der Bericht in das Ermessen
des Gesetzgebers gestellt hat, werden wir als Gesellschaft und auch im Parlament
miteinander ins Gespräch gehen müssen. Unsere Position ist dabei klar – für
Selbstbestimmung und gegen Bevormundung. Wir wollen diese Diskussion aber nicht
gegeneinander, sondern miteinander führen in einem Austausch über Generationen
und über Parteigrenzen hinweg. Jetzt gilt es jedoch, die Chance auf eine neue
Regelung zu nutzen.
Es geht um die Würde und Freiheit von Frauen.
Titel
Ändern in:
Es ist an der Zeit: Selbstbestimmung gesetzlich verankern (V-16, V-100 geeint) und Gewaltschutzgesetz umsetzten
Antragstext
Von Zeile 2 bis 4:
gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. DasEbenso ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert. Dieses Recht ist für Millionen von Frauen tagtäglich durch Misogynie, häusliche Gewalt und Femizid bedroht.
Das sind seit jeher die Positionen von Bündnis 90/ Die[Leerzeichen]
Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle
gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen
Schwangerschaftsabbrüchen. DasEbenso ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert. Dieses Recht ist für Millionen von Frauen tagtäglich durch Misogynie, häusliche Gewalt und Femizid bedroht.
Das sind seit jeher die Positionen von Bündnis 90/ Die
Grünen. Schwangere brauchen für diese Entscheidung gute Beratungs- und
Versorgungsstrukturen, die sie unterstützen, und keine Bevormundung,
Stigmatisierung oder Drohungen mit dem Strafrecht. Die aktuelle Regelung von
1995 steht, seit sie verabschiedet wurde, zu Recht in der Kritik, denn sie ist
und war nie ein guter Kompromiss. Es gab nie eine ernsthafte Abwägung zwischen
dem Schutz ungeborenen Lebens und dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung über
ihren eigenen Körper. Diese Regelung hat Frauen stigmatisiert und die
Versorgungslage verschlechtert, da sie zum Beispiel verhindert, dass der
Eingriff in der medizinischen Ausbildung gelehrt wird. Bis heute beschneidet sie
die Selbstbestimmung von Frauen und sorgt für Stigmatisierung und Druck in einer
für manche ohnehin belastenden Situation. Mit ihr wurde zudem die Chance vertan,
nach der Wiedervereinigung zu einer guten Neuregelung zu kommen. Für die Frauen
in Ostdeutschland bedeutete das - nach einer Fristenlösung in der DDR –einen
enormen Rückschritt. Zu diesem Schluss kommt auch die unabhängige Kommission,
die von der Bundesregierung eingesetzt und mit Wissenschaftler*innen aus unter
anderem Medizin, Psychologie, Ethik und Recht besetzt war. Sie empfiehlt in
ihrem Bericht zur Reform des §218 StGB zum einen, dass Schwangerschaftsabbrüche
innerhalb der ersten zwölf Wochen erlaubt werden sollten. Zum anderen betont sie
die Wichtigkeit der Prävention, damit es gar nicht erst zu ungewollten
Schwangerschaften kommt. Staat und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass Frauen
in dieser Situation eine gute wohnortnahe und vielfältige Versorgungslage
vorfinden, zum einen was die Einrichtungen betrifft, die die Abbrüche vornehmen,
aber auch was die Beratungsstellen betrifft. Die Entkriminalisierung von
sicheren und selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen ist die Voraussetzung
für eine gute reproduktive Gesundheitsversorgung. Jetzt gilt es, diese
eindeutigen Ergebnisse schnellstmöglich umzusetzen.
Aufklärung und Präventionsarbeit
Dazu gehören eine umfassende Sexualaufklärung, Schulungen und Beratungen.
Ärztlich verordnete Verhütungsmittel sollten kostenfrei und Teil des GKV
Leistungskatalogs sein.
Eine Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des
Strafgesetzbuches verankern und Abbrüche in der Frühphase (12 Wochen)
legalisieren
Zudem muss sichergestellt werden, dass es ausreichend Einrichtungen gibt, die
diesen Eingriff mit der von der Frau gewünschten Methode vornehmen können. Die
Krankenkassen sollen die Kosten für diese Eingriffe übernehmen und der Eingriff
soll nach der Legalisierung Teil des Leistungskatalogs werden.
Die derzeitige Beratungspflicht in ein Recht auf Beratung umwandeln
Ungewollt schwangere Frauen müssen bei Bedarf auf ein umfangreiches, gut
erreichbares und plurales Beratungsangebot zurückgreifen können. Eine
Beratungspflicht innerhalb einer Wartezeit vor der Durchführung des
Schwangerschaftsabbruches ist aber das Gegenteil von Selbstbestimmung. Anstelle
einer Pflichtberatung für ungewollt Schwangere setzen wir uns für ein Recht auf
eine freiwillige und kostenfreie Beratung im Schwangerschaftskonflikt ein.
Die Versorgung durch eine verbesserte Ausbildung und Weiterbildung von
Ärzt*innen verbessern
Schwangerschaftsabbrüche sind der häufigste gynäkologische Eingriff. Deshalb
muss das praktische Erlernen von allen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs als
fester Bestandteil der fachärztlichen Weiterbildung zur Frauenheilkunde und
Geburtshilfe gehören. Über alle weiteren Punkte, die der Bericht in das Ermessen
des Gesetzgebers gestellt hat, werden wir als Gesellschaft und auch im Parlament
miteinander ins Gespräch gehen müssen. Unsere Position ist dabei klar – für
Selbstbestimmung und gegen Bevormundung. Wir wollen diese Diskussion aber nicht
gegeneinander, sondern miteinander führen in einem Austausch über Generationen
und über Parteigrenzen hinweg. Jetzt gilt es jedoch, die Chance auf eine neue
Regelung zu nutzen.
Es geht um die Würde und Freiheit von Frauen.
weitere Antragsteller*innen
Insgesamt 53 Unterstützer*innen.- Katja Zimmermann (KV Berlin-Mitte)
- Ella Misselwitz (KV Berlin-Mitte)
- Michael Kämper-van den Boogaart (KV Berlin-Pankow)
- Marei Zylka (KV Berlin-Reinickendorf)
- Christian Fink (KV Berlin-Mitte)
- Johanna Martens (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Silke Gebel (KV Berlin-Mitte)
- Nicolas Völcker Ortega (KV Berlin-Lichtenberg)
- Mathias Kraatz (KV Berlin-Pankow)
- Max Stier (KV Berlin-Mitte)
- Sabine Hawlitzki (KV Berlin-Pankow)
- Britta Kistenich (KV Berlin-Pankow)
- Tanja Prinz (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Friedemann Dau (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Tarek Massalme (KV Berlin-Mitte)
- Ingeborg Hofer (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Frank Schubert (KV Berlin-Pankow)
- Bianca Denfeld (KV Berlin-Kreisfrei)
- Maj-Britt Jungjohann (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Ulrike Kipf (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Sabine Ponath (KV Berlin-Pankow)
- Amélie Johanne Middelberg (KV Berlin-Pankow)
- Michael Blöcher (KV Berlin-Mitte)
- Gollaleh Ahmadi (KV Berlin-Spandau)
- Mario Faust-Scalisi (KV Berlin-Pankow)
- Daniela Billig (KV Berlin-Pankow)
- Dara Kossok-Spieß (KV Berlin-Spandau)
- Konrad Hickel (KV Berlin-Spandau)
- Liliana Marie Dornheckter (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Monika Herrmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Katharina Hild (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Peter Schaar (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Christoph Schörbach (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Petra Welzel (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Nicole Holtz (KV Berlin-Reinickendorf)
- Benjamin Budt (KV Berlin-Pankow)
- Stefanie Lucht (KV Berlin-Mitte)
- Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Patrick Vexler (KV Stuttgart)
- Nina Stahr (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Manuel Schreibauer (KV Berlin-Pankow)
- Marianne Birthler (KV Berlin-Mitte)
- Christian Schubert (KV Rhein-Erft-Kreis)
- Irmgard Franke-Dressler (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Susanne Zissel (KV Berlin-Spandau)
- Tuba Bozkurt (KV Berlin-Mitte)
- Markus Kamrad (KV Berlin-Pankow)
- Yasemin Derviscemallioglu (KV Berlin-Mitte)
- Stefan Gelbhaar (KV Berlin-Pankow)
- Martina Zander-Rade (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Hanna Steinmüller (KV Berlin-Mitte)
- Alexander Kaas Elias (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Sebastian von Schwerin (KV Breisgau-Hochschwarzwald)
- Petra Welzel (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Nicole Holtz (KV Berlin-Reinickendorf)
- Benjamin Budt (KV Berlin-Pankow)
- Stefanie Lucht (KV Berlin-Mitte)
- Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Patrick Vexler (KV Stuttgart)
- Nina Stahr (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Manuel Schreibauer (KV Berlin-Pankow)
- Marianne Birthler (KV Berlin-Mitte)
- Christian Schubert (KV Rhein-Erft-Kreis)
- Irmgard Franke-Dressler (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Susanne Zissel (KV Berlin-Spandau)
- Tuba Bozkurt (KV Berlin-Mitte)
- Markus Kamrad (KV Berlin-Pankow)
- Yasemin Derviscemallioglu (KV Berlin-Mitte)
- Stefan Gelbhaar (KV Berlin-Pankow)
- Martina Zander-Rade (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Hanna Steinmüller (KV Berlin-Mitte)
- Alexander Kaas Elias (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Sebastian von Schwerin (KV Breisgau-Hochschwarzwald)
Von Zeile 1 bis 3:
Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht,und das Recht auf körperliche Unversehrtheit sind Grundrechte, die für alle gelten mussmüssen. DazuDennoch werden Millionen von Frauen tagtäglich durch Misogynie, häusliche Gewalt und Femizid bedroht und ihrer Rechte beraubt. Zur Selbstbestimmung gehört ganz wesentlich das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Das ist seit jeher die Position von Bündnis 90/ Die
Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht,und das Recht auf körperliche Unversehrtheit sind Grundrechte, die für alle
gelten mussmüssen. DazuDennoch werden Millionen von Frauen tagtäglich durch Misogynie, häusliche Gewalt und Femizid bedroht und ihrer Rechte beraubt. Zur Selbstbestimmung gehört ganz wesentlich das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen
Schwangerschaftsabbrüchen. Das ist seit jeher die Position von Bündnis 90/ Die
Grünen. Schwangere brauchen für diese Entscheidung gute Beratungs- und
Versorgungsstrukturen, die sie unterstützen, und keine Bevormundung,
Stigmatisierung oder Drohungen mit dem Strafrecht. Die aktuelle Regelung von
1995 steht, seit sie verabschiedet wurde, zu Recht in der Kritik, denn sie ist
und war nie ein guter Kompromiss. Es gab nie eine ernsthafte Abwägung zwischen
dem Schutz ungeborenen Lebens und dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung über
ihren eigenen Körper. Diese Regelung hat Frauen stigmatisiert und die
Versorgungslage verschlechtert, da sie zum Beispiel verhindert, dass der
Eingriff in der medizinischen Ausbildung gelehrt wird. Bis heute beschneidet sie
die Selbstbestimmung von Frauen und sorgt für Stigmatisierung und Druck in einer
für manche ohnehin belastenden Situation. Mit ihr wurde zudem die Chance vertan,
nach der Wiedervereinigung zu einer guten Neuregelung zu kommen. Für die Frauen
in Ostdeutschland bedeutete das - nach einer Fristenlösung in der DDR –einen
enormen Rückschritt. Zu diesem Schluss kommt auch die unabhängige Kommission,
die von der Bundesregierung eingesetzt und mit Wissenschaftler*innen aus unter
anderem Medizin, Psychologie, Ethik und Recht besetzt war. Sie empfiehlt in
ihrem Bericht zur Reform des §218 StGB zum einen, dass Schwangerschaftsabbrüche
innerhalb der ersten zwölf Wochen erlaubt werden sollten. Zum anderen betont sie
die Wichtigkeit der Prävention, damit es gar nicht erst zu ungewollten
Schwangerschaften kommt. Staat und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass Frauen
in dieser Situation eine gute wohnortnahe und vielfältige Versorgungslage
vorfinden, zum einen was die Einrichtungen betrifft, die die Abbrüche vornehmen,
aber auch was die Beratungsstellen betrifft. Die Entkriminalisierung von
sicheren und selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen ist die Voraussetzung
für eine gute reproduktive Gesundheitsversorgung. Jetzt gilt es, diese
eindeutigen Ergebnisse schnellstmöglich umzusetzen.
Aufklärung und Präventionsarbeit
Dazu gehören eine umfassende Sexualaufklärung, Schulungen und Beratungen.
Ärztlich verordnete Verhütungsmittel sollten kostenfrei und Teil des GKV
Leistungskatalogs sein.
Eine Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des
Strafgesetzbuches verankern und Abbrüche in der Frühphase (12 Wochen)
legalisieren
Zudem muss sichergestellt werden, dass es ausreichend Einrichtungen gibt, die
diesen Eingriff mit der von der Frau gewünschten Methode vornehmen können. Die
Krankenkassen sollen die Kosten für diese Eingriffe übernehmen und der Eingriff
soll nach der Legalisierung Teil des Leistungskatalogs werden.
Die derzeitige Beratungspflicht in ein Recht auf Beratung umwandeln
Ungewollt schwangere Frauen müssen bei Bedarf auf ein umfangreiches, gut
erreichbares und plurales Beratungsangebot zurückgreifen können. Eine
Beratungspflicht innerhalb einer Wartezeit vor der Durchführung des
Schwangerschaftsabbruches ist aber das Gegenteil von Selbstbestimmung. Anstelle
einer Pflichtberatung für ungewollt Schwangere setzen wir uns für ein Recht auf
eine freiwillige und kostenfreie Beratung im Schwangerschaftskonflikt ein.
Die Versorgung durch eine verbesserte Ausbildung und Weiterbildung von
Ärzt*innen verbessern
Schwangerschaftsabbrüche sind der häufigste gynäkologische Eingriff. Deshalb
muss das praktische Erlernen von allen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs als
fester Bestandteil der fachärztlichen Weiterbildung zur Frauenheilkunde und
Geburtshilfe gehören. Über alle weiteren Punkte, die der Bericht in das Ermessen
des Gesetzgebers gestellt hat, werden wir als Gesellschaft und auch im Parlament
miteinander ins Gespräch gehen müssen. Unsere Position ist dabei klar – für
Selbstbestimmung und gegen Bevormundung. Wir wollen diese Diskussion aber nicht
gegeneinander, sondern miteinander führen in einem Austausch über Generationen
und über Parteigrenzen hinweg. Jetzt gilt es jedoch, die Chance auf eine neue
Regelung zu nutzen.
Es geht um die Würde und Freiheit von Frauen.
Titel
Ändern in:
Es ist an der Zeit: Selbstbestimmung gesetzlich verankern (V-16, V-100 geeint) und Gewaltschutzgesetz umsetzten
Antragstext
Von Zeile 2 bis 4:
gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. DasEbenso ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert. Dieses Recht ist für Millionen von Frauen tagtäglich durch Misogynie, häusliche Gewalt und Femizid bedroht.
Das sind seit jeher die Positionen von Bündnis 90/ Die[Leerzeichen]
Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle
gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen
Schwangerschaftsabbrüchen. DasEbenso ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert. Dieses Recht ist für Millionen von Frauen tagtäglich durch Misogynie, häusliche Gewalt und Femizid bedroht.
Das sind seit jeher die Positionen von Bündnis 90/ Die
Grünen. Schwangere brauchen für diese Entscheidung gute Beratungs- und
Versorgungsstrukturen, die sie unterstützen, und keine Bevormundung,
Stigmatisierung oder Drohungen mit dem Strafrecht. Die aktuelle Regelung von
1995 steht, seit sie verabschiedet wurde, zu Recht in der Kritik, denn sie ist
und war nie ein guter Kompromiss. Es gab nie eine ernsthafte Abwägung zwischen
dem Schutz ungeborenen Lebens und dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung über
ihren eigenen Körper. Diese Regelung hat Frauen stigmatisiert und die
Versorgungslage verschlechtert, da sie zum Beispiel verhindert, dass der
Eingriff in der medizinischen Ausbildung gelehrt wird. Bis heute beschneidet sie
die Selbstbestimmung von Frauen und sorgt für Stigmatisierung und Druck in einer
für manche ohnehin belastenden Situation. Mit ihr wurde zudem die Chance vertan,
nach der Wiedervereinigung zu einer guten Neuregelung zu kommen. Für die Frauen
in Ostdeutschland bedeutete das - nach einer Fristenlösung in der DDR –einen
enormen Rückschritt. Zu diesem Schluss kommt auch die unabhängige Kommission,
die von der Bundesregierung eingesetzt und mit Wissenschaftler*innen aus unter
anderem Medizin, Psychologie, Ethik und Recht besetzt war. Sie empfiehlt in
ihrem Bericht zur Reform des §218 StGB zum einen, dass Schwangerschaftsabbrüche
innerhalb der ersten zwölf Wochen erlaubt werden sollten. Zum anderen betont sie
die Wichtigkeit der Prävention, damit es gar nicht erst zu ungewollten
Schwangerschaften kommt. Staat und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass Frauen
in dieser Situation eine gute wohnortnahe und vielfältige Versorgungslage
vorfinden, zum einen was die Einrichtungen betrifft, die die Abbrüche vornehmen,
aber auch was die Beratungsstellen betrifft. Die Entkriminalisierung von
sicheren und selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen ist die Voraussetzung
für eine gute reproduktive Gesundheitsversorgung. Jetzt gilt es, diese
eindeutigen Ergebnisse schnellstmöglich umzusetzen.
Aufklärung und Präventionsarbeit
Dazu gehören eine umfassende Sexualaufklärung, Schulungen und Beratungen.
Ärztlich verordnete Verhütungsmittel sollten kostenfrei und Teil des GKV
Leistungskatalogs sein.
Eine Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des
Strafgesetzbuches verankern und Abbrüche in der Frühphase (12 Wochen)
legalisieren
Zudem muss sichergestellt werden, dass es ausreichend Einrichtungen gibt, die
diesen Eingriff mit der von der Frau gewünschten Methode vornehmen können. Die
Krankenkassen sollen die Kosten für diese Eingriffe übernehmen und der Eingriff
soll nach der Legalisierung Teil des Leistungskatalogs werden.
Die derzeitige Beratungspflicht in ein Recht auf Beratung umwandeln
Ungewollt schwangere Frauen müssen bei Bedarf auf ein umfangreiches, gut
erreichbares und plurales Beratungsangebot zurückgreifen können. Eine
Beratungspflicht innerhalb einer Wartezeit vor der Durchführung des
Schwangerschaftsabbruches ist aber das Gegenteil von Selbstbestimmung. Anstelle
einer Pflichtberatung für ungewollt Schwangere setzen wir uns für ein Recht auf
eine freiwillige und kostenfreie Beratung im Schwangerschaftskonflikt ein.
Die Versorgung durch eine verbesserte Ausbildung und Weiterbildung von
Ärzt*innen verbessern
Schwangerschaftsabbrüche sind der häufigste gynäkologische Eingriff. Deshalb
muss das praktische Erlernen von allen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs als
fester Bestandteil der fachärztlichen Weiterbildung zur Frauenheilkunde und
Geburtshilfe gehören. Über alle weiteren Punkte, die der Bericht in das Ermessen
des Gesetzgebers gestellt hat, werden wir als Gesellschaft und auch im Parlament
miteinander ins Gespräch gehen müssen. Unsere Position ist dabei klar – für
Selbstbestimmung und gegen Bevormundung. Wir wollen diese Diskussion aber nicht
gegeneinander, sondern miteinander führen in einem Austausch über Generationen
und über Parteigrenzen hinweg. Jetzt gilt es jedoch, die Chance auf eine neue
Regelung zu nutzen.
Es geht um die Würde und Freiheit von Frauen.
weitere Antragsteller*innen
Insgesamt 53 Unterstützer*innen.- Katja Zimmermann (KV Berlin-Mitte)
- Ella Misselwitz (KV Berlin-Mitte)
- Michael Kämper-van den Boogaart (KV Berlin-Pankow)
- Marei Zylka (KV Berlin-Reinickendorf)
- Christian Fink (KV Berlin-Mitte)
- Johanna Martens (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Silke Gebel (KV Berlin-Mitte)
- Nicolas Völcker Ortega (KV Berlin-Lichtenberg)
- Mathias Kraatz (KV Berlin-Pankow)
- Max Stier (KV Berlin-Mitte)
- Sabine Hawlitzki (KV Berlin-Pankow)
- Britta Kistenich (KV Berlin-Pankow)
- Tanja Prinz (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Friedemann Dau (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Tarek Massalme (KV Berlin-Mitte)
- Ingeborg Hofer (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Frank Schubert (KV Berlin-Pankow)
- Bianca Denfeld (KV Berlin-Kreisfrei)
- Maj-Britt Jungjohann (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Ulrike Kipf (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Sabine Ponath (KV Berlin-Pankow)
- Amélie Johanne Middelberg (KV Berlin-Pankow)
- Michael Blöcher (KV Berlin-Mitte)
- Gollaleh Ahmadi (KV Berlin-Spandau)
- Mario Faust-Scalisi (KV Berlin-Pankow)
- Daniela Billig (KV Berlin-Pankow)
- Dara Kossok-Spieß (KV Berlin-Spandau)
- Konrad Hickel (KV Berlin-Spandau)
- Liliana Marie Dornheckter (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Monika Herrmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Katharina Hild (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Peter Schaar (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Christoph Schörbach (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Petra Welzel (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Nicole Holtz (KV Berlin-Reinickendorf)
- Benjamin Budt (KV Berlin-Pankow)
- Stefanie Lucht (KV Berlin-Mitte)
- Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Patrick Vexler (KV Stuttgart)
- Nina Stahr (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Manuel Schreibauer (KV Berlin-Pankow)
- Marianne Birthler (KV Berlin-Mitte)
- Christian Schubert (KV Rhein-Erft-Kreis)
- Irmgard Franke-Dressler (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Susanne Zissel (KV Berlin-Spandau)
- Tuba Bozkurt (KV Berlin-Mitte)
- Markus Kamrad (KV Berlin-Pankow)
- Yasemin Derviscemallioglu (KV Berlin-Mitte)
- Stefan Gelbhaar (KV Berlin-Pankow)
- Martina Zander-Rade (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Hanna Steinmüller (KV Berlin-Mitte)
- Alexander Kaas Elias (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Sebastian von Schwerin (KV Breisgau-Hochschwarzwald)
- Petra Welzel (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Nicole Holtz (KV Berlin-Reinickendorf)
- Benjamin Budt (KV Berlin-Pankow)
- Stefanie Lucht (KV Berlin-Mitte)
- Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Patrick Vexler (KV Stuttgart)
- Nina Stahr (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Manuel Schreibauer (KV Berlin-Pankow)
- Marianne Birthler (KV Berlin-Mitte)
- Christian Schubert (KV Rhein-Erft-Kreis)
- Irmgard Franke-Dressler (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Susanne Zissel (KV Berlin-Spandau)
- Tuba Bozkurt (KV Berlin-Mitte)
- Markus Kamrad (KV Berlin-Pankow)
- Yasemin Derviscemallioglu (KV Berlin-Mitte)
- Stefan Gelbhaar (KV Berlin-Pankow)
- Martina Zander-Rade (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Hanna Steinmüller (KV Berlin-Mitte)
- Alexander Kaas Elias (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Sebastian von Schwerin (KV Breisgau-Hochschwarzwald)
Von Zeile 2 bis 4:
gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. DasEbenso ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert. Dieses Recht ist für Millionen von Frauen tagtäglich durch Misogynie, häusliche Gewalt und Femizid bedroht.
Das sind seit jeher die Positionen von Bündnis 90/ Die[Leerzeichen]
Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle
gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen
Schwangerschaftsabbrüchen. DasEbenso ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert. Dieses Recht ist für Millionen von Frauen tagtäglich durch Misogynie, häusliche Gewalt und Femizid bedroht.
Das sind seit jeher die Positionen von Bündnis 90/ Die
Grünen. Schwangere brauchen für diese Entscheidung gute Beratungs- und
Versorgungsstrukturen, die sie unterstützen, und keine Bevormundung,
Stigmatisierung oder Drohungen mit dem Strafrecht. Die aktuelle Regelung von
1995 steht, seit sie verabschiedet wurde, zu Recht in der Kritik, denn sie ist
und war nie ein guter Kompromiss. Es gab nie eine ernsthafte Abwägung zwischen
dem Schutz ungeborenen Lebens und dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung über
ihren eigenen Körper. Diese Regelung hat Frauen stigmatisiert und die
Versorgungslage verschlechtert, da sie zum Beispiel verhindert, dass der
Eingriff in der medizinischen Ausbildung gelehrt wird. Bis heute beschneidet sie
die Selbstbestimmung von Frauen und sorgt für Stigmatisierung und Druck in einer
für manche ohnehin belastenden Situation. Mit ihr wurde zudem die Chance vertan,
nach der Wiedervereinigung zu einer guten Neuregelung zu kommen. Für die Frauen
in Ostdeutschland bedeutete das - nach einer Fristenlösung in der DDR –einen
enormen Rückschritt. Zu diesem Schluss kommt auch die unabhängige Kommission,
die von der Bundesregierung eingesetzt und mit Wissenschaftler*innen aus unter
anderem Medizin, Psychologie, Ethik und Recht besetzt war. Sie empfiehlt in
ihrem Bericht zur Reform des §218 StGB zum einen, dass Schwangerschaftsabbrüche
innerhalb der ersten zwölf Wochen erlaubt werden sollten. Zum anderen betont sie
die Wichtigkeit der Prävention, damit es gar nicht erst zu ungewollten
Schwangerschaften kommt. Staat und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass Frauen
in dieser Situation eine gute wohnortnahe und vielfältige Versorgungslage
vorfinden, zum einen was die Einrichtungen betrifft, die die Abbrüche vornehmen,
aber auch was die Beratungsstellen betrifft. Die Entkriminalisierung von
sicheren und selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen ist die Voraussetzung
für eine gute reproduktive Gesundheitsversorgung. Jetzt gilt es, diese
eindeutigen Ergebnisse schnellstmöglich umzusetzen.
Aufklärung und Präventionsarbeit
Dazu gehören eine umfassende Sexualaufklärung, Schulungen und Beratungen.
Ärztlich verordnete Verhütungsmittel sollten kostenfrei und Teil des GKV
Leistungskatalogs sein.
Eine Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des
Strafgesetzbuches verankern und Abbrüche in der Frühphase (12 Wochen)
legalisieren
Zudem muss sichergestellt werden, dass es ausreichend Einrichtungen gibt, die
diesen Eingriff mit der von der Frau gewünschten Methode vornehmen können. Die
Krankenkassen sollen die Kosten für diese Eingriffe übernehmen und der Eingriff
soll nach der Legalisierung Teil des Leistungskatalogs werden.
Die derzeitige Beratungspflicht in ein Recht auf Beratung umwandeln
Ungewollt schwangere Frauen müssen bei Bedarf auf ein umfangreiches, gut
erreichbares und plurales Beratungsangebot zurückgreifen können. Eine
Beratungspflicht innerhalb einer Wartezeit vor der Durchführung des
Schwangerschaftsabbruches ist aber das Gegenteil von Selbstbestimmung. Anstelle
einer Pflichtberatung für ungewollt Schwangere setzen wir uns für ein Recht auf
eine freiwillige und kostenfreie Beratung im Schwangerschaftskonflikt ein.
Die Versorgung durch eine verbesserte Ausbildung und Weiterbildung von
Ärzt*innen verbessern
Schwangerschaftsabbrüche sind der häufigste gynäkologische Eingriff. Deshalb
muss das praktische Erlernen von allen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs als
fester Bestandteil der fachärztlichen Weiterbildung zur Frauenheilkunde und
Geburtshilfe gehören. Über alle weiteren Punkte, die der Bericht in das Ermessen
des Gesetzgebers gestellt hat, werden wir als Gesellschaft und auch im Parlament
miteinander ins Gespräch gehen müssen. Unsere Position ist dabei klar – für
Selbstbestimmung und gegen Bevormundung. Wir wollen diese Diskussion aber nicht
gegeneinander, sondern miteinander führen in einem Austausch über Generationen
und über Parteigrenzen hinweg. Jetzt gilt es jedoch, die Chance auf eine neue
Regelung zu nutzen.
Es geht um die Würde und Freiheit von Frauen.
weitere Antragsteller*innen
- Katja Zimmermann (KV Berlin-Mitte)
- Ella Misselwitz (KV Berlin-Mitte)
- Michael Kämper-van den Boogaart (KV Berlin-Pankow)
- Marei Zylka (KV Berlin-Reinickendorf)
- Christian Fink (KV Berlin-Mitte)
- Johanna Martens (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Silke Gebel (KV Berlin-Mitte)
- Nicolas Völcker Ortega (KV Berlin-Lichtenberg)
- Mathias Kraatz (KV Berlin-Pankow)
- Max Stier (KV Berlin-Mitte)
- Sabine Hawlitzki (KV Berlin-Pankow)
- Britta Kistenich (KV Berlin-Pankow)
- Tanja Prinz (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Friedemann Dau (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Tarek Massalme (KV Berlin-Mitte)
- Ingeborg Hofer (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Frank Schubert (KV Berlin-Pankow)
- Bianca Denfeld (KV Berlin-Kreisfrei)
- Maj-Britt Jungjohann (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Ulrike Kipf (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Sabine Ponath (KV Berlin-Pankow)
- Amélie Johanne Middelberg (KV Berlin-Pankow)
- Michael Blöcher (KV Berlin-Mitte)
- Gollaleh Ahmadi (KV Berlin-Spandau)
- Mario Faust-Scalisi (KV Berlin-Pankow)
- Daniela Billig (KV Berlin-Pankow)
- Dara Kossok-Spieß (KV Berlin-Spandau)
- Konrad Hickel (KV Berlin-Spandau)
- Liliana Marie Dornheckter (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Monika Herrmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Katharina Hild (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Peter Schaar (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Christoph Schörbach (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Petra Welzel (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Nicole Holtz (KV Berlin-Reinickendorf)
- Benjamin Budt (KV Berlin-Pankow)
- Stefanie Lucht (KV Berlin-Mitte)
- Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Patrick Vexler (KV Stuttgart)
- Nina Stahr (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Manuel Schreibauer (KV Berlin-Pankow)
- Marianne Birthler (KV Berlin-Mitte)
- Christian Schubert (KV Rhein-Erft-Kreis)
- Irmgard Franke-Dressler (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Susanne Zissel (KV Berlin-Spandau)
- Tuba Bozkurt (KV Berlin-Mitte)
- Markus Kamrad (KV Berlin-Pankow)
- Yasemin Derviscemallioglu (KV Berlin-Mitte)
- Stefan Gelbhaar (KV Berlin-Pankow)
- Martina Zander-Rade (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Hanna Steinmüller (KV Berlin-Mitte)
- Alexander Kaas Elias (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Sebastian von Schwerin (KV Breisgau-Hochschwarzwald)
- Petra Welzel (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Nicole Holtz (KV Berlin-Reinickendorf)
- Benjamin Budt (KV Berlin-Pankow)
- Stefanie Lucht (KV Berlin-Mitte)
- Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Patrick Vexler (KV Stuttgart)
- Nina Stahr (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Manuel Schreibauer (KV Berlin-Pankow)
- Marianne Birthler (KV Berlin-Mitte)
- Christian Schubert (KV Rhein-Erft-Kreis)
- Irmgard Franke-Dressler (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Susanne Zissel (KV Berlin-Spandau)
- Tuba Bozkurt (KV Berlin-Mitte)
- Markus Kamrad (KV Berlin-Pankow)
- Yasemin Derviscemallioglu (KV Berlin-Mitte)
- Stefan Gelbhaar (KV Berlin-Pankow)
- Martina Zander-Rade (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Hanna Steinmüller (KV Berlin-Mitte)
- Alexander Kaas Elias (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Sebastian von Schwerin (KV Breisgau-Hochschwarzwald)