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Antrag: | AfD-Verbot (V-17, V-95 geeint) |
---|---|
Antragsteller*in: | Katja Meier (KV Meißen) und 56 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 42%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.10.2024, 18:03 |
Antrag: | AfD-Verbot (V-17, V-95 geeint) |
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Antragsteller*in: | Katja Meier (KV Meißen) und 56 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 42%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.10.2024, 18:03 |
Bundestages, des Bundesrates und der Länder sowie der Bundesregierung, diese Mittel im Kampf gegen Verfassungsfeinde auch zu nutzen. Unsere Demokratie ist wehrhaft.
Das vor 75 Jahren in Kraft getretene Grundgesetz mit seiner Verankerung von
Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gilt es mit allen Kräften zu
verteidigen. Das Grundgesetz gibt uns aus der Erfahrung der Nazi-Diktatur heraus
die Mittel dafür. Es ist die Verantwortung aller demokratischen Parteien, des
Bundestages, des Bundesrates und der Länder sowie der Bundesregierung, diese
Mittel im Kampf gegen Verfassungsfeinde auch zu nutzen. Unsere Demokratie ist wehrhaft.
Wir begrüßen und unterstützen deshalb im Bundestag geplante parteiübergreifende
Initiativen als ersten Schritt zu einem AfD-Verbot.
Wir fordern dazu auf, die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot unverzüglich
transparent und unterstützt durch externen Sachverstand, insbesondere
zivilgesellschaftlicher Initiativen, abschließend festzustellen. Dies soll als
Grundlage dienen für eine von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung,
gegebenenfalls gemeinsam, beim Bundesverfassungsgericht zu beantragende
Entscheidung, dass die AfD verfassungswidrig ist
Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gilt es mit allen Kräften zu verteidigen. Das Grundgesetz gibt uns aus derhat als Erfahrung aus den Schrecken der Nazi-Diktatur heraus die Mittel dafürunsere Demokratie bewusst wehrhaft verfasst. Es ist daher die Verantwortung aller demokratischen Parteien, des Bundestages, des Bundesrates und der LänderBundesregierung sowie der Bundesregierung, diese MittelLänder, die Instrumente der wehrhaften Demokratie im Kampf gegen Verfassungsfeinde auch zu nutzen.
Es war wichtig, dass wir Grüne in dieser Legislatur bereits wichtige Schritte im Kampf gegen Extremisten in dieser Bundesregierung initiiert haben:
Zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts als unser aller Bollwerk zum Schutz der Grundrechte haben wir Regelungen für eine Grundgesetzänderung gefunden, die vom Konsens aller demokratischen Fraktionen getragen werden. Damit stellen wir unsere Verfassungshüter angesichts weltweiter Angriffe auf demokratische Institutionen durch autokratische Regime, Rechtsextremisten und andere Demokratieverächter wetterfest auf.
Immer wieder geraten Bürgerinnen und Bürgern durch ihr berufliches, mandatsbezogenes oder ehrenamtliches Engagement, beispielsweise in der Kommunalpolitik, in den Fokus gewaltbereiter Personen oder Gruppen. Um diese Menschen besser zu schützen erhöhen wir die Anforderungen an die Herausgabe von Meldedaten im Bundesmeldegesetz um zu erschweren, dass Extremisten Anschriften für Bedrohungen ausforschen.
Personen, die sich für Demokratie und Gemeinwohl einsetzen, wollen wir künftig auch strafrechtlich besser schützen. Dabei werden wir insbesondere solche Straftäter härter zur Verantwortung ziehen, die Personen gezielt einschüchtern, damit diese ihr Amt oder Mandat nicht mehr frei ausüben oder sogar ganz oder teilweise aufgeben. Wenn auf kommunaler Ebene die Engagierten aus ihren Mandaten gehetzt werden, darf die wehrhafte Demokratie das nicht dulden.
Die rechtsextremistische Szene ist äußerst waffenaffin. Auch in der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter spielen Waffen eine zentrale Rolle. Zahlreiche Vorfälle in den vergangenen Jahren zeigen, dass diese Szenen nicht davor zurückschrecken Waffen rücksichtslos einzusetzen und Menschenleben zu gefährden – im schlimmsten Fall sogar gezielt Menschen zu töten. Wir haben daher das Waffenrecht verschärft, um Extremisten den Zugang zu Waffen zu erschweren. Künftig ist es zudem möglich, bei Hinweisen auf extremistische Tendenzen, Waffen unverzüglich abzunehmen – ein langwieriges vorheriges Verwaltungsverfahren bedarf es nicht mehr.
Auch die Finanzierung von Extremisten nehmen wir in den Blick. Mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz stellen wir sicher, dass staatliche Förderung nur an solche parteinahen Stiftungen geht, die fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Zudem verbessern wir die Möglichkeiten, intransparente Finanzströme zur Extremismusfinanzierung durch die Nachrichtendienste zu verfolgen.
Besonders hervorgehoben sei auch das entschlossene Vorgehen gegen Extremisten in der Justiz in Sachsen und die darauffolgende Umsetzung von Maßnahmen gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst gemeinsam in Zusammenspiel mit der Bundesebene – u.a. Änderungen des Disziplinarrechtes, um Extremisten schneller aus dem Beamtendienst entfernen zu können oder die Stärkung der Richteranklage im Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Das vor 75 Jahren in Kraft getretene Grundgesetz mit seiner Verankerung von
Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gilt es mit allen Kräften zu
verteidigen. Das Grundgesetz gibt uns aus derhat als Erfahrung aus den Schrecken der Nazi-Diktatur heraus die Mittel dafürunsere Demokratie bewusst wehrhaft verfasst. Es ist daher die Verantwortung aller demokratischen Parteien, des
Bundestages, des Bundesrates und der LänderBundesregierung sowie der Bundesregierung, diese Länder, die Instrumente der wehrhaften Demokratie im Kampf gegen Verfassungsfeinde auch zu nutzen.
Mittel
Es war wichtig, dass wir Grüne in dieser Legislatur bereits wichtige Schritte im Kampf gegen Extremisten in dieser Bundesregierung initiiert haben:
Zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts als unser aller Bollwerk zum Schutz der Grundrechte haben wir Regelungen für eine Grundgesetzänderung gefunden, die vom Konsens aller demokratischen Fraktionen getragen werden. Damit stellen wir unsere Verfassungshüter angesichts weltweiter Angriffe auf demokratische Institutionen durch autokratische Regime, Rechtsextremisten und andere Demokratieverächter wetterfest auf.
Immer wieder geraten Bürgerinnen und Bürgern durch ihr berufliches, mandatsbezogenes oder ehrenamtliches Engagement, beispielsweise in der Kommunalpolitik, in den Fokus gewaltbereiter Personen oder Gruppen. Um diese Menschen besser zu schützen erhöhen wir die Anforderungen an die Herausgabe von Meldedaten im Bundesmeldegesetz um zu erschweren, dass Extremisten Anschriften für Bedrohungen ausforschen.
Personen, die sich für Demokratie und Gemeinwohl einsetzen, wollen wir künftig auch strafrechtlich besser schützen. Dabei werden wir insbesondere solche Straftäter härter zur Verantwortung ziehen, die Personen gezielt einschüchtern, damit diese ihr Amt oder Mandat nicht mehr frei ausüben oder sogar ganz oder teilweise aufgeben. Wenn auf kommunaler Ebene die Engagierten aus ihren Mandaten gehetzt werden, darf die wehrhafte Demokratie das nicht dulden.
Die rechtsextremistische Szene ist äußerst waffenaffin. Auch in der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter spielen Waffen eine zentrale Rolle. Zahlreiche Vorfälle in den vergangenen Jahren zeigen, dass diese Szenen nicht davor zurückschrecken Waffen rücksichtslos einzusetzen und Menschenleben zu gefährden – im schlimmsten Fall sogar gezielt Menschen zu töten. Wir haben daher das Waffenrecht verschärft, um Extremisten den Zugang zu Waffen zu erschweren. Künftig ist es zudem möglich, bei Hinweisen auf extremistische Tendenzen, Waffen unverzüglich abzunehmen – ein langwieriges vorheriges Verwaltungsverfahren bedarf es nicht mehr.
Auch die Finanzierung von Extremisten nehmen wir in den Blick. Mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz stellen wir sicher, dass staatliche Förderung nur an solche parteinahen Stiftungen geht, die fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Zudem verbessern wir die Möglichkeiten, intransparente Finanzströme zur Extremismusfinanzierung durch die Nachrichtendienste zu verfolgen.
Besonders hervorgehoben sei auch das entschlossene Vorgehen gegen Extremisten in der Justiz in Sachsen und die darauffolgende Umsetzung von Maßnahmen gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst gemeinsam in Zusammenspiel mit der Bundesebene – u.a. Änderungen des Disziplinarrechtes, um Extremisten schneller aus dem Beamtendienst entfernen zu können oder die Stärkung der Richteranklage im Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Wir begrüßen und unterstützen deshalb im Bundestag geplante parteiübergreifende
Initiativen als ersten Schritt zu einem AfD-Verbot.
Wir fordern dazu auf, die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot unverzüglich
transparent und unterstützt durch externen Sachverstand, insbesondere
zivilgesellschaftlicher Initiativen, abschließend festzustellen. Dies soll als
Grundlage dienen für eine von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung,
gegebenenfalls gemeinsam, beim Bundesverfassungsgericht zu beantragende
Entscheidung, dass die AfD verfassungswidrig ist
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