mdl.
Antrag: | AfD-Verbot (V-17, V-95 geeint) |
---|---|
Antragsteller*in: | Katja Meier (KV Meißen) und 49 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 34%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: VR-06-007-2 |
Eingereicht: | 23.10.2024, 18:10 |
Antrag: | AfD-Verbot (V-17, V-95 geeint) |
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Antragsteller*in: | Katja Meier (KV Meißen) und 49 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 34%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: VR-06-007-2 |
Eingereicht: | 23.10.2024, 18:10 |
Wir begrüßen und unterstützen deshalb im Bundestag geplante parteiübergreifende Initiativen als erstenwichtigen Schritt zu einem AfD-Verbotzur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht.
Das vor 75 Jahren in Kraft getretene Grundgesetz mit seiner Verankerung von
Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gilt es mit allen Kräften zu
verteidigen. Das Grundgesetz gibt uns aus der Erfahrung der Nazi-Diktatur heraus
die Mittel dafür. Es ist die Verantwortung aller demokratischen Parteien, des
Bundestages, des Bundesrates und der Länder sowie der Bundesregierung, diese
Mittel im Kampf gegen Verfassungsfeinde auch zu nutzen.
Wir begrüßen und unterstützen deshalb im Bundestag geplante parteiübergreifende
Initiativen als erstenwichtigen Schritt zu einem AfD-Verbotzur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht.
Wir fordern dazu auf, die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot unverzüglich
transparent und unterstützt durch externen Sachverstand, insbesondere
zivilgesellschaftlicher Initiativen, abschließend festzustellen. Dies soll als
Grundlage dienen für eine von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung,
gegebenenfalls gemeinsam, beim Bundesverfassungsgericht zu beantragende
Entscheidung, dass die AfD verfassungswidrig ist
Wir begrüßen und unterstützen deshalbvor dem Hintergrund einer umfassenden Extremismusbekämpfung auch die im Bundestag geplante parteiübergreifende Initiativen als ersten Schritt zu einem AfD-Verboteiner möglichen Überprüfung der Verfassungskonformität der AfD durch das Bundesverfassungsgericht.
Das vor 75 Jahren in Kraft getretene Grundgesetz mit seiner Verankerung von
Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gilt es mit allen Kräften zu
verteidigen. Das Grundgesetz gibt uns aus der Erfahrung der Nazi-Diktatur heraus
die Mittel dafür. Es ist die Verantwortung aller demokratischen Parteien, des
Bundestages, des Bundesrates und der Länder sowie der Bundesregierung, diese
Mittel im Kampf gegen Verfassungsfeinde auch zu nutzen.
Wir begrüßen und unterstützen deshalbvor dem Hintergrund einer umfassenden Extremismusbekämpfung auch die im Bundestag geplante parteiübergreifende
Initiativen als ersten Schritt zu einem AfD-Verboteiner möglichen Überprüfung der Verfassungskonformität der AfD durch das Bundesverfassungsgericht.
Wir fordern dazu auf, die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot unverzüglich
transparent und unterstützt durch externen Sachverstand, insbesondere
zivilgesellschaftlicher Initiativen, abschließend festzustellen. Dies soll als
Grundlage dienen für eine von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung,
gegebenenfalls gemeinsam, beim Bundesverfassungsgericht zu beantragende
Entscheidung, dass die AfD verfassungswidrig ist
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