Angesichts der zunehmend gruppenbezogen menschenfeindlichen Ausrichtung politischer Debatten möchten wir hier die besondere Stellung von Artikel 3 GG hervorheben. Dieser bildet auch eine Hauptangriffsfläche der AfD, wie wir an zahlreichen Anfragen und Anträgen feststellen können. Gesellschaftliche Minderheiten, wie Menschen mit Behinderungen, hatten damals und haben heute am meisten zu verlieren!
Antrag: | AfD-Verbot (V-17, V-95 geeint) |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 23.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 24.10.2024, 18:00 |