Die schlichte Wiedereinführung der früheren Steuer würde auch die notorischen, teils berechtigten Abwehrargumente wieder hervorrufen.
Dazu gehören der Aufwand der Vermögensbewertung und die Doppelbesteuerung.
Daher sollte z.B. auf die Besteuerung von Haushaltsgegenständen verzichtet werden, um nicht das Silberbesteck zählen zu müssen.
Auch die Einbeziehung z.B. von Kunstwerken, die im Wert gestiegen sind, ist verzichtbar, denn dieses übt keinen Einfluss auf die Gesellschaft aus.
Für bessere Akzeptanz sollte der Anflug einer „Neidsteuer“ vermieden werden, und der Fokus sollte auf Vermögenswerten liegen, die mit Auswirkung auf die Gesellschaft eingesetzt werden können.
Antrag: | Gerechtigkeit statt Spardiktat: Für ein Land, das funktioniert (V-09, V-18, V-102 geeint) |
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Antragsteller*in: | Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) und 54 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: VR-01-076 |
Eingereicht: | 19.10.2024, 21:30 |