"In den ersten acht Jahren der Kanzlerschaft Helmut Kohls (CDU), also zwischen 1982 und 1990, lag der Spitzensteuersatz bei 56 Prozent. Dieser galt ab einem zvE von 130.000 D-Mark. Eingeführt hatte diesen Steuersatz noch Kohls SPD-Vorgänger Helmut Schmidt. 1990 senkte ihn die Kohl-Regierung auf 53 Prozent ab einem zvE von 120.000 DM. (...) Ein Beispiel: Ein alleinstehender, selbstständig arbeitender Topverdiener mit einem zvE von 300.000 Euro müsste im Jahr 2023 eine Einkommensteuer von 116.692,00 Euro entrichten. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, der ab einer Einkommensteuer von 17.543 Euro erhoben wird. In unserem Beispiel beträgt dieser 6.418,06 Euro. Insgesamt ergibt sich also eine Summe von 123.110,06 Euro, die in diesem Beispiel ans Finanzamt gezahlt werden müsste. Die durchschnittliche steuerliche Belastung liegt in diesem Fall bei 41,04 Prozent.
Zum Vergleich springen wir zurück in das Jahr 1995, als Kohl Kanzler war und der Spitzensteuersatz 53 Prozent betrug. Wieder gehen wir von einem zvE von 300.000 Euro aus, das der Online-Rechner des Finanzministeriums automatisch in D-Mark umrechnet. Die zu zahlende Einkommensteuer beträgt in diesem Fall umgerechnet 147.310,34 Euro. Der damals gerade neu eingeführte Solidaritätszuschlag schlägt mit 11.048,27 Euro zu Buche. So ergibt sich eine Gesamtsumme von 158.358,61 Euro – also knapp 35.000 Euro mehr als im Jahr 2023. 1995 ist die durchschnittliche steuerliche Belastung in diesem konkreten Beispiel knapp 10 Prozent höher als 2023.
Geht man also von einem gleichbleibenden zvE aus, zahlen Spitzenverdiener heutzutage tatsächlich weniger Steuern als unter Helmut Kohl." Vgl. Faktencheck Sandra Maischberger: https://antraege.gruene.de/50bdk/gerechtigkeit-statt-spardiktat-fur-ein-land-das-funktioniert-9941/amendment/create