Wir möchten die Möglichkeit der Übertragung von Betriebsanteilen auf den Staat streichen. Hiermit möchten wir den Antrag mit dem VR9 (Details eine GRÜNEN Erbschaftsteuerreform) harmonisieren. Dort wird, wie hier auch erwähnt, stattdessen die Möglichkeit einer z.B. 15-jährigen Stundung eingeräumt.
Zum einen ist eine eine Übernahme von Anteilen durch den Staat und die “stille Teilhabe” gesellschaftsrechtlich sehr schwierig auszugestalten und bringt einen sehr hohen Verwaltungsaufwand mit sich (z.B. Verwaltung der staatlichen Anteile), der die Einnahmen wieder zunichte machen würde. Auch haben wir uns in der BAG Wirtschaft und Finanzen eingehend mit dem Thema befasst und sind zu dem Schluss gekommen, dass es dieser Möglichkeit bei Einführung z.B. 15-jähriger Stundungsregelungen gar nicht bedarf, da die Steuern dann aus Erträgen gezahlt werden können. Die Stundungsmöglichkeit allein reicht also aus