Der Begriff der "psychologischen Beratung" ist nicht geschützt und kann z. B. auch Coaching oder Lebensberatung bedeuten, was als Rechtsanspruch weder sinnvoll noch umsetzbar ist. Zudem soll präzisiert werden, dass Angebote bedarfsgerecht sein sollen.
Im Übrigen existiert ein Anspruch auf psychotherapeutische Sprechstunden bereits (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/psychotherapeutische-sprechstunde).
Antrag: | Gerechtigkeit statt Spardiktat: Für ein Land, das funktioniert (V-09, V-18, V-102 geeint) |
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Antragsteller*in: | Kirsten Kappert-Gonther (KV Bremen-Nordost) und 56 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 42%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 24.10.2024, 08:24 |