Unsere Zusagen gegenüber Ortskräften sowie im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms müssen vollständig eingehalten werden. Dies betrifft mindestens alle bereits kontaktieren Personen und ihre Familien. Bei der Umsetzung von GEAS werden wir dafür einstehen, dass es nicht zu rechts- und verfassungswidrigen Freiheitsbeschränkungen, insbesondere von Minderjährigen, sowie ebensolchem Leistungsentzug oder der Trennung von Familien, kommt. Den implizierten unabhängigen Überwachungsmechanismus werden wir gesetzlich verankern und dabei alle Grundrechte schützenden Richtlinien (wie u.a. die ScreeningVO) vollständig beachten. Der Zugang zu unabhängigen Rechtsberatungsleistungen muss umfassend erfüllt werden. Die Benennung von Herkunftsländern und Drittstaaten als sicher darf nur unter Beteiligung des Parlaments geschehen.
Dringlichkeitsantrag: | Verantwortung in dieser Zeit |
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Antragsteller*in: | Lars Klaus Aßhauer (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) und 49 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: D-04-153-2 |
Eingereicht: | 12.11.2024, 09:25 |