Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Britta Kistenich (KV Berlin-Pankow) und 49 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 52%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.10.2024, 11:57 |
V-45: Teilhabe an Wahlen für deutsche Staatsbürger*innen im Ausland verbessern
Antragstext
Mehr als drei Millionen deutsche Staatsbürger*innen leben kurz- oder langfristig
im Ausland, davon etwa die Hälfte in Nicht-EU-Staaten.
Die einzige Möglichkeit für diese Menschen an Wahlen in Deutschland
teilzunehmen, stellt die Briefwahl dar. Dies gilt sowohl für Personen, die noch
in Deutschland gemeldet sind, als auch für Abgemeldete; mit dem Unterschied,
dass sich nicht gemeldete Personen wieder in ein Wahlregister eintragen lassen
müssen.
Bei der Durchführung der Briefwahl kommt es jedoch insbesondere im
außereuropäischen Ausland zu flächendeckenden Problemen. Wahlunterlagen kommen
oft gar nicht, oder so spät an, dass eine rechtzeitige Rücksendung nach
Deutschland nicht mehr möglich ist. Teilweise werden die Unterlagen an die
Meldeadresse geschickt, obwohl der aktuelle Wohnsitz im Ausland bei der
Beantragung angegeben wurde. Zudem müssen Wahlberechtigte im Ausland den Versand
der Wahlunterlagen selbst bezahlen, während dies im Inland kostenfrei ist. Zwar
bieten viele deutsche Botschaften Kurierdienste an, jedoch wird vor Wahlen nicht
ausreichend und proaktiv über diese Möglichkeit informiert. So werden unzählige
dieser Wahlberechtigten unfreiwillig zu Nichtwähler*innen.
Das allen deutschen Staatsbürger*innen zustehende Wahlrecht nach Art. 38 I, II
GG wird im Ausland lebenden Wahlberechtigten nicht in gleicher Weise
gewährleistet, obwohl es nur an die Staatsangehörigkeit und nicht an den Wohnort
anknüpft. Um die Wahlrechtsgleichheit zu gewährleisten, muss sich der Status Quo
dringend ändern.
Bündnis 90/Die Grünen setzen sich dafür ein, die Teilnahme an Wahlen aus dem
Ausland für alle nach Art. 38 I, II GG wahlberechtigten Personen zu erleichtern.
Dazu werden rechtliche und logistische Möglichkeiten geprüft und
weiterentwickelt, wie zum Beispiel:
eine schnellere und zuverlässigere Versendung von Briefwahlunterlagen,
insbesondere in Nicht-EU-Staaten
eine aktive Unterstützung deutscher Botschaften bei der Übermittlung der
Wahlunterlagen zurück nach Deutschland, z.B. durch proaktives Informieren
über den Kurierservice
eine Erstattung der Versandkosten, wenn aufgrund verspäteter Zustellung
der Wahlunterlagen nur noch eine Expresszustellung einen rechtzeitigen
Eingang der ausgefüllten Stimmzettel in Deutschland ermöglicht
eine elektronische Bestätigung, dass der Antrag auf Eintragung ins
Wählerverzeichnis und/oder der Antrag auf Briefwahl bei der zuständigen
Behörde eingegangen ist
Begründung
Gemäß Art. 38 I, II GG ist „wahlberechtigt [...], wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat“. Der aktuelle Wohn- oder Aufenthaltsort ist damit unerheblich. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers und der Verwaltung sicherzustellen, dass jede*r, dem dieses Recht zusteht, es auch wahrnehmen kann.
Jedoch werden Millionen von Wahlberechtigten unfreiwillig zu Nichtwähler*innen, weil die Hürden für eine Teilnahme an Wahlen aus dem Ausland deutlich höher sind als für Wahlberechtigte im Inland. Dies betrifft Studierende im Auslandssemester, Arbeitnehmer*innen, die ins Ausland entsandt wurden oder dort arbeiten, sowie Menschen, die ins Ausland gezogen sind, um bei Partner*innen oder Familienangehörigen zu leben.
Bereits die 31. Bundesdelegiertenkonferenz (Rostock, 2009) hat beschlossen, die Teilnahme an Wahlen für Deutsche im Ausland zu erleichtern. Allerdings wurden die damals beschlossenen Forderungen entweder nicht umgesetzt oder haben die Situation nicht wesentlich verbessert. Es ist nun dringend notwendig, diese Problematik erneut anzugehen und effektive Lösungen zu finden.
Wir als Bündnis 90/Die Grünen stehen für eine Teilhabe möglichst vieler Menschen an unserer Demokratie. Dazu müssen auch Wahlberechtigte im Ausland zählen. Gerade in Zeiten, in denen unsere Demokratie zunehmend unter Druck gerät, ist es wichtiger denn je, allen Wahlberechtigten den Zugang zu Wahlen zu erleichtern und ihre politische Mitbestimmung sicherzustellen.
weitere Antragsteller*innen
- Georg Atta Mensah (KV Berlin-Reinickendorf)
- Marie Charlotte Bierganz (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Nicolas Völcker Ortega (KV Berlin-Lichtenberg)
- Nicolas Scharioth (KV Berlin-Pankow)
- Philipp Freisleben (KV Berlin-Spandau)
- Sabine Hawlitzki (KV Berlin-Pankow)
- Tanja Prinz (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Frank Schubert (KV Berlin-Pankow)
- Stefanie Lucht (KV Berlin-Mitte)
- Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Peter Schaar (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Marei Zylka (KV Berlin-Reinickendorf)
- Johanna Martens (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Christian Fink (KV Berlin-Mitte)
- Ingeborg Hofer (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Maj-Britt Jungjohann (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Celina Harlacher (KV Karlsruhe-Land)
- Thorsten Schmid (KV Berlin-Pankow)
- Tonia Budelmann (KV Berlin-Pankow)
- Diana von Webel (KV Berlin-Pankow)
- Holger Thurm (KV Berlin-Pankow)
- Lydia Krüger (KV Berlin-Pankow)
- Klaudia Müller (KV Aachen)
- Wilhelm Meier-Greve (KV Berlin-Pankow)
- Regina W. Câmara (KV Berlin-Pankow)
- Kathleen Rabe (KV Berlin-Pankow)
- Julian Bonenberger (KV Sankt Wendel)
- Marin Pavicic-Le Déroff (KV Tübingen)
- Benjamin Kaufmann (KV München)
- Caja Bureck (KV Friesland)
- Michael Oberst (KV Berlin-Pankow)
- Maren Bergschneider (KV Berlin-Pankow)
- Ingo Greinert (KV Berlin-Pankow)
- Bettina Dolle (KV Berlin-Reinickendorf)
- Paul Benter (KV Berlin-Mitte)
- Richard Langer (KV Tübingen)
- Lillemor Mallau (KV Berlin-Pankow)
- Nicole Holtz (KV Berlin-Reinickendorf)
- Hannah Luise Barth (KV Berlin-Pankow)
- Franziska Lorenz (KV Berlin-Pankow)
- Can Aru (KV Berlin-Pankow)
- Federico Pedralli (KV Aachen)
- Silke Gebel (KV Berlin-Mitte)
- Anja Blau (KV Berlin-Pankow)
- Philipp Meller (KV Berlin-Pankow)
- Öztürk Kiran (KV Berlin-Pankow)
- Benjamin Budt (KV Berlin-Pankow)
- Andrea Nakoinz (KV Berlin-Pankow)
- Carina Meidl (KV Erlangen-Land)