Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | T Formalia |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 02.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 02.10.2024, 16:58 |
WO-BV-01: Wahlordnung für die Wahl zum Bundesvorstand
Antragstext
1. Die Mitglieder des Bundesvorstandes gem. § 17 Abs. 2 der Satzung werden in
Einzelwahlverfahren gewählt. Reihenfolge: Vorsitzende, Vorsitzende*r,
Politische*r
Geschäftsführer*in, Bundesschatzmeister*in, zwei stellvertretende Vorsitzende.
2. Die Wahl zum Bundesvorstand wird mittels einer elektronischen Kommunikation
(Abstimmungssoftware) durchgeführt.
3. Bewerbungen sollen bis zum Freitag, 1. November 2024, 11:59 Uhr über
https://antraege.gruene.de eingereicht werden. Die Bewerbung bis zum Wahlgang
bleibt ungeachtet dieser Frist möglich.
4. Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor, und zwar vor der Wahl des
Platzes, für den sie das erste Mal kandidieren. Die Kandidat*innenvorstellung
erfolgt auf den jeweilig zu vergebenden Plätzen in alphabetischer Reihenfolge
der Nachnamen. Die Vorstellungszeit für Kandidaturen zum Bundesvorstand beträgt
bis zu 10 Minuten.
5. Während der Vorstellung der Kandidat*innen können Fragen unter Angabe von
Name und KV an die kandidierenden Personen schriftlich beim Präsidium
eingereicht werden. Die schriftliche Frage ist in eine der beiden
bereitgestellten Urnen (Frauen / Offen) einzuwerfen. Zur Beantwortung der Fragen
stehen den jeweiligen Kandidat*innen bis zu 3 Minuten zur Verfügung. Das
Präsidium verliest pro Kandidat*in maximal 2 gezogene Fragen.
6. Danach beginnen die Wahlgänge. In den Vorstand ist gewählt, wer mehr als die
Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei einem erforderlichen zweiten
Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen
erhält. Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande,
findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten des 2.
Wahlgangs statt.
7. Im Anschluss an die Wahl des Bundesvorstandes wird die frauenpolitische
Sprecherin, der/die vielfaltspolitische Sprecher*in sowie der/die europäische
und internationale Koordinator*in aus den gewählten Mitgliedern des
Bundesvorstandes gewählt. Sie werden in verbundener Einzelwahl mittels einer
elektronischen Kommunikation (Abstimmungssoftware) gewählt.
Änderungsanträge
- WO-BV-01-023 (Alina Zimmermann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg), Eingereicht)
- WO-BV-01-024 (Alina Zimmermann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg), Eingereicht)